Bewertungen von Rechtsanwälte Loosen Kamphoff Henneberg Matthiesen Partnerschaft mbB
Bewertungen
von D. A. am 23.02.2024 um 11:03 Uhr für Rechtsanwälte Loosen Kamphoff Henneberg Matthiesen Partnerschaft mbB
von B. R. am 05.09.2023 um 15:02 Uhr für Rechtsanwältin Verena Matthiesen
Die gesamte Korrespondenz erhielt ich per Mail.
Ihre Schreiben immer erstmal als Entwurf mit der Bitte um Stellungnahme.
Die Fristen für die Stellungnahme waren immer ausreichend da ich nicht stressressitent bin.
Für die Gerichtsverhandlung war ich umfassend gebrieft, sodass ich wusste, was ich auf eventuelle Fragen antworten könnte.
Zum Glück reichten Ihre Stellungnahmen im Prozess aus.
Das Urteil endete in einem Vergleich, der sehr gut meine Rechte wiederspiegelte und mir ein weitere Gerichtsprozess ersparte.
Ich stimmte dem Vergleich sehr gerne zu.
Ich würde jedem meiner Freunde und Bekannten Frau Matthiessen als sehr kompetente Anwältin empfehlen.
von K. F. am 27.05.2023 um 10:44 Uhr für Rechtsanwältin Stefanie Henneberg
von T. K. am 03.03.2023 um 17:50 Uhr für Rechtsanwältin Stefanie Henneberg
von J. H. am 13.10.2022 um 14:27 Uhr für Rechtsanwälte Loosen Kamphoff Henneberg Matthiesen Partnerschaft mbB
Danke für die Einschätzung.
von M. S. am 29.05.2022 um 22:11 Uhr für Rechtsanwältin Verena Matthiesen
Jedes Schreiben, welches von ihr versandt worden ist, erhielt ich vorab als Entwurf. Sie hat sich sehr engagiert und konnte mein Recht durchsetzen.
Recht herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit.
Ich werde sie auf jeden Fall weiterempfehlen!
von H. L. am 26.05.2022 um 11:01 Uhr für Rechtsanwältin Verena Matthiesen
Ich wurde von Frau Matthiesen umfangreich beraten und konnte sie für Fragen immer gut erreichen.
Jedes Schreiben, das sie versendet hat, erhielt ich vorab als Entwurf. Sie hat sich sehr engagiert und konnte mein Recht durchsetzen.
Recht herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit.
Ich werde sie auf jeden Fall weiterempfehlen!
von B. L. am 25.02.2022 um 16:25 Uhr für Rechtsanwältin Stefanie Henneberg
von S. N. am 03.02.2022 um 07:50 Uhr für Rechtsanwältin Stefanie Henneberg
"Ich könnte ja jetzt klagen". Kostet natürlich wieder. Aber, ob dies Erfolg hätte?? Tja, das ist auch nicht sicher. Ziemlich schwammige Aussage für mich.
wir bedauern und verstehen, dass Sie mit dem Ausgang des Verfahrens nicht zufrieden sind. Leider haben wir auf die Laufzeit des Verfahrens nur äußerst bedingt Einfluss und die sogenannten Sachstandsanfragen sind nicht verbindlich, die hier nach den üblichen Wartezeiten erfolgt sind.
Auch die gewünschte und verständliche verbindliche Aussage zu dem Ausgang eines Verfahrens kann in den Fällen, in den es um Bewertungen von medizinischen Sachverhalten geht, nicht getroffen werden.
Wir nehmen die Kritik gleichwohl zum Anlass, die Abläufe zur Verbesserung zu hinterfragen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Henneberg
von G. H. am 28.09.2021 um 15:22 Uhr für Rechtsanwältin Stefanie Henneberg
Mit besten Wünschen, Stefanie Henneberg