2025 Übersicht Blueport Legal Abmahnungen

  • 4 Minuten Lesezeit

Seit 2022 berichten wir und vertreten wir viele Mandanten, die von der Kanzlei Blueport Legal eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten haben. 

Wir kennen die Gegner und das Vorgehen und bieten betroffenen Personen und/oder Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung an. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung per E-Mail an info@wd-recht.de und wir melden uns umgehend bei Ihnen. So werden auch die meist knappen Fristen sicher gewahrt.


Wer mahnt durch Blueport Legal ab?

Bisher liegen uns Abmahnungen von verschiedenen Fußballvereinen vor, für die Blueport Legal in der Vergangenheit tätig geworden ist:

1. Abmahnung im Auftrag von Fortuna Düsseldorf (seit Dezember 2024):

2. Abmahnung im Auftrag der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH (seit März 2025):

3. Abmahnung im Auftrag des DSC Arminia Bielefeld e.V. (seit Februar 2025):

4. Abmahnung im Auftrag der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA (seit Dezember 2024):

5. Abmahnung im Auftrag der HSV Fußball AG (seit Dezember 2022):

  • Gegenstand: Nutzung der Zeichen „HSV“, „Hamburger SV“ und „Nur der HSV“ zur Bewerbung von Schlüsselanhängern im Internet.


Wie sollte man auf eine Abmahnung von Blueport Legal reagieren?

Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung und zahlen Sie nicht vorschnell. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Anwalt für Markenrecht. Wir empfehlen folgende Reaktion:


1. Ruhe bewahren & Fristen prüfen

  • Nicht in Panik geraten!
  • Abmahnungen setzen kurze Fristen, innerhalb derer eine Reaktion (meist Unterlassungserklärung) erwartet wird.
  • Aber: Diese Frist dient nur der Gegenseite – sie ist nicht gesetzlich zwingend. Sie kann ggf. verlängert werden, um anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


2. Keine vorschnellen Erklärungen abgeben

  • Nicht ohne Prüfung:
    • Die vorgefertigte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst und kann langfristig kostspielige Folgen haben.
    • Auch das Zahlen der geforderten Summe ist nicht automatisch erforderlich – oft ist sie zu hoch oder nicht berechtigt.


3. Anspruch und Abmahnung juristisch prüfen lassen

  • Die Kanzlei rät dazu, jeden einzelnen Abmahnpunkt prüfen zu lassen, z. B.:
    • Liegt tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vor?
    • Wurde wirklich im geschäftlichen Verkehr gehandelt?
    • Ist die geltend gemachte Wiederholungsgefahr gegeben?
    • Ist die Abmahnung formell und materiell korrekt?


4. Modifizierte Unterlassungserklärung nur nach Prüfung

  • Wenn überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, dann modifiziert, also:
    • Auf das notwendige Maß beschränkt,
    • rechtlich präzise formuliert,
    • ohne Schuldanerkenntnis,
    • ggf. ohne Anerkennung der Abmahnkostenpflicht.


5. Keine Kommunikation mit der abmahnenden Kanzlei ohne rechtlichen Beistand

  • Alles, was Sie selbst schreiben, kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Wir empfehlen daher, keine direkte Kontaktaufnahme mit BluePort Legal.


6. Ersteinschätzung in Anspruch nehmen

  • Unsere Kanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an – per Telefon, Mail oder über ein Formular.
  • Wir versprechen eine schnelle Einschätzung der Erfolgsaussichten und sagen Ihnen von Anfang an, wann sich eine Verteidigung lohnt.




Foto(s): Dr. Wallscheid & Drouven

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