§ 285 StGB und das richtige Verhalten bei einer polizeilichen Vorladung

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Was ist § 285 StGB?

Der § 285 des Strafgesetzbuches (StGB) bezieht sich auf das unerlaubte Teilnehmen an einem Glücksspiel ohne staatliche Erlaubnis. Glücksspiele, bei denen der Gewinn vom Zufall abhängt und Geld oder geldwerte Vorteile im Spiel sind, unterliegen in Deutschland strengen Regeln. Werden solche Spiele ohne behördliche Erlaubnis organisiert bzw. daran teilgenommen können Strafen erfolgen.


Vorladung von der Polizei erhalten – Wie reagieren?

Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren nach § 285 StGB erhalten, ist das wichtigste zuerst: Ruhe bewahren und strategisch vorgehen. Oft scheint die Situation ernst, aber Sie haben Rechte, die Sie schützen können.


Schweigen ist Gold – Nicht Silber!

Es ist wichtig zu verstehen, dass Sie bei einer polizeilichen Vorladung nicht verpflichtet sind, Angaben zur Sache zu machen. Ein oft begangener Fehler ist es, sich in einem frühen Stadium des Verfahrens ohne rechtlichen Beistand zu äußern. Jedes Wort kann später gegen Sie verwendet werden. Daher gilt hier der Grundsatz: Schweigen ist Gold – Sie haben das Recht, sich nicht selbst zu belasten. Nutzen Sie dieses Recht! Eine unüberlegte Aussage kann später schwerwiegende Konsequenzen haben.


Welche Strafen drohen?

Bei einem Verstoß gegen § 285 StGB hängt das Strafmaß stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Handelte es sich um eine einmalige Teilnahme, kann eine Einstellung erfolgen oder es könnte eine Geldstrafe verhängt werden. Bei wiederholten oder großangelegten Taten drohen jedoch auch Freiheitsstrafen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn weitere Straftatbestände wie Betrug oder Steuerhinterziehung hinzukommen und man nicht das erste mal straffällig geworden ist.

Rechtsanwalt einschalten – Verteidigung sichern

Gerade bei strafrechtlichen Vorwürfen ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, die Beweislage analysieren und Sie professionell beraten. Ziel einer guten Verteidigung ist es oft, das Verfahren noch in der Ermittlungsphase zur Einstellung zu bringen – idealerweise ohne dass es zu einer Anklage kommt.


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