Abgasskandal: LG Stuttgart bestätigt Thermofenster-Rechtsprechung des EuGH

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Das LG Stuttgart folgt im Abgasskandal dem Europäischen Gerichtshof.

Aufgrund der Verletzung europäischer Vorschriften sprach das Landgericht (LG) Stuttgart der Klagepartei einen Schadensersatz zu. Streitgegenstand war ein Fahrzeug vom Typ Mercedes GLC 350. Darin verbaute die Mercedes-Benz Group AG ein rechtswidriges Thermofenster.

Der Besitzer des Mercedes erwarb das Kraftfahrzeug am 25.01.2018 zu einem Kaufpreis von EUR 46.961,50. Den Kaufpreis finanzierte er teilweise mittels eines Darlehens. Das Gericht verurteilte die Mercedes-Benz Group AG zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe 35.836,84 nebst Zinsen und zur Rücknahme des Fahrzeugs.


LG Stuttgart bestätigt verbraucherfreundliche Rechtsprechung

Die Abgasrückführung gewährleistet die Abgasreinigung in Diesel-Fahrzeugen. Dabei werden die Abgase wieder in den Motor zurückgeleitet, um an der Verbrennung erneut teilzunehmen. Dies hat eine Verringerung des Stickoxidausstoßes zur Folge.

Allerdings führt die Abgastechnik dazu, dass diese Rückführung der Abgase nur in einem Temperatur-Bereich zwischen 15°C bis 33°C ordnungsgemäß funktioniert. Zum Vergleich: In Deutschland liegt die durchschnittliche Temperatur bei 10,4°C. Außerhalb dieses Temperatur-Abschnitts werden folglich die zulässigen Grenzwerte für Stickoxide keinesfalls eingehalten. Das hat eine übermäßige Belastung der Umwelt zur Folge.

Das LG Stuttgart folgt hiermit zum ersten Mal der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Demnach stellt das Thermofenster eine Verletzung der maßgeblichen europarechtlichen Vorschriften der VO (EG) 715/2007 dar.

Mit seinem Urteil vom 21. März 2023 setzt der EuGH neue Maßstäbe in Bezug auf die Schadensersatz-Ansprüche der Verbraucher, die Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalt-Einrichtungen besitzen. Das LG Stuttgart folgte dem EuGH und sah in der Nichteinhaltung der europäischen Zulassungs-Vorschriften die Verletzung der Kläger-Rechte.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist die zuständige Typengenehmigungs-Behörde. Bei der Genehmigung wurde dem Amt die Motorsteuerung des Automobils nicht offengelegt. Somit hätte die Typen-Genehmigung für das Fahrzeug niemals ausgestellt werden dürfen. 

Das Gericht erkannte die Nichtangabe der Motorsteuerung als Täuschung der Behörde und begründet den Schadensersatz-Anspruch für Verbraucher. Das LG Stuttgart argumentierte die Gefahr damit, dass jederzeit die Zulassung des Fahrzeugs durch die zuständige Behörde widerrufen werden konnte.


Für Verbraucher bedeutet das niedrigere Anforderungen

Das Urteil des EuGH kommt nun den Verbrauchern zugute. Für den Anspruch auf Schadensersatz aufgrund der Verletzung europäischer Vorschriften reicht es mittlerweile aus, dass dem Fahrzeugkonzern fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist. Ein Beweis seitens der Klagepartei, dass der Fahrzeughersteller die Thermofenster bewusst im Fahrzeug verbaute, ist nicht mehr notwendig. Die Chancen auf Schadensersatz stehen damit so hoch wie nie für Verbraucher!


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