Abgasskandal: Sensationelles EuGH-Urteil positiv für Dieselfahrer!

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Am 21. März 2023 hat der EuGH das lang ersehnte verbraucher-freundliche Diesel-Urteil gefällt. Es ging um folgende Frage: Stehen Dieselfahrern aufgrund der Verwendung von Abschalt-Einrichtungen in Form von Thermofenstern Schadensersatz-Ansprüche gegen die Hersteller zu? Das Urteil hat für Abgasskandal-Kläger weitreichende, positive Folgen.


Der Abgasskandal in Kürze

2015 entlarvte die kalifornische Umweltbehörde illegale Manipulationen bei Volkswagen: Der Fahrzeughersteller manipuliert seine Automobile mit unzulässigen Abschalt-Einrichtungen. Das bedeutet, dass lediglich während der Zulassungstests die Abgasreinigung im Prüfstand optimal funktioniert.

Während des normalen Fahrbetriebs sieht das jedoch anders aus. Denn die Automobile stoßen viel mehr Stickoxide aus, als es der zulässige Grenzwert vorsieht. VW gaukelt dadurch umweltfreundliche Fahrzeuge vor, obwohl das gar nicht zutrifft. VW, seine Tochterkonzerne und auch andere Hersteller wurden wegen der Manipulationen bereits zu milliardenhohem Schadensersatz verurteilt.


Der konkrete Fall des EuGH im Abgasskandal

Der EuGH verhandelte den Fall eines Mercedes-Benz-Fahrzeugs mit einem Thermofenster. Das ist eine der umstrittenen Abschalt-Einrichtungen. Dabei funktioniert die Abgasreinigung nur, wenn die Außen-Temperatur circa 20°C bis 30°C hat. In Europa trifft das gerade mal auf etwa vier Monate im Jahr zu. Befindet sich das Fahrzeug allerdings im Prüfstand, herrschen genau diese Temperaturen. Dir Hersteller waren sich dessen bewusst.

Dabei handelt es sich um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB. Allerdings hatte dies bislang jedoch der Verbraucher vor Gericht zu beweisen. Und genau das hat sich jetzt zugunsten der Kläger geändert. Denn diese Hürde fällt jetzt weg. Hersteller haften fortan bereits, wenn es sich unstreitig um Fahrlässigkeit handelt.

Hier tritt § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Vorschriften des Europarechts in Kraft. Das bedeutet: Es reicht, wenn einfache Fahrlässigkeit nachweisbar ist. Kläger haben den Herstellern nicht mehr die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachzuweisen. Das bedeutet eine enorme Verbesserung der Chancen im Prozess gegen die Automobil-Konzerne.


Das sind die positiven Konsequenzen für die Verbraucher

Vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrern ist es nun viel leichter möglich, Schadensersatz einzuklagen. Die Erfolgschancen der Kläger gegen die Fahrzeughersteller sind nun deutlich höher. Das Urteil hat außerdem eine europaweite Reichweite.

Das bedeutet, dass alle Gerichte in Europa daran gebunden sind. Dabei sind Marke und Fabrikat völlig unerheblich. Das Urteil gilt schließlich für die gesamte Automobil-Branche im Falle der Verwendung eines Thermofensters.

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