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Ablauf eines Mandats im Medizinrecht nach einem Behandlungsfehler

  • 3 Minuten Lesezeit


Handlungsfelder des Rechtsanwalts im Medizinrecht nach einem Behandlungsfehler


Es lassen sich folgende, wesentliche Handlungsfelder eines Rechtsanwalts im Arzthaftungsrecht/Medizinrecht festhalten:

  • Beratung und Strategie in Ihrem individuellen Fall
  • Die Aufklärung Ihrer Behandlung
  • Bezifferung und Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes und weiterer Schadensersatzansprüche
  • Durchsetzung und Verhandlung mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte/Krankenhäuser
  • Verfahren vor der Ärztekammer

Mit unserer Beauftragung sichern wir Ihnen zu:

  • Ihren Einzelfall bestmöglich medizinisch aufzuklären 
  • Erstellung eines ergebnisorientierten und auch verwertbaren Gutachtens
  • Fingerspitzengefühl sowie Kenntnis über praktische Abläufe bei der Verhandlung mit den Haftpflichtversicherern
  • Kenntnis und Darstellung aller Ihrer Ansprüche durch juristische Fachkompetenz im Schadensrecht
  • (zeitliche) Effizienz bei der Durchsetzung, damit Sie sich auf sich und Ihre Genesung konzentrieren können
  • Erfahrung im Umgang mit Sachverständigen und den Arzthaftungskammern der Landgerichte
  • Eine ebenso kritische Auswertung von negativen Gutachten



Wie läuft eigentlich ein medizinrechtliches Mandat bei uns ab?


1. Ihre Kontaktaufnahme

Das arzthaftungsrechtliche Mandat beginnt zunächst mit Ihrer Kontaktaufnahme. Sie schildern uns Ihren Fall per E-Mail oder telefonisch. Die Rechtsanwälte prüfen daraufhin bereits den Sachverhalt und die sich daraus ergebenden, möglichen Ansprüche und Erfolgsaussichten.

2. Kostenlose Ersteinschätzung im Medizinrecht

So schnell wie möglich bekommen Sie ein Gespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt im Medizinrecht für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.

3. Individuelle Beratung und Vorgehensweise

Schließlich vereinbaren wir einen Telefontermin mit Ihnen oder eine persönliche Beratung in den Kanzleiräumen. Der Rechtsanwalt nimmt sich hierfür Zeit, nimmt mit Ihnen den gesamten Sachverhalt auf und berät Sie hinsichtlich eines zweckmäßigen Vorgehens in Ihrem individuellen Fall.

4. Jeder Fall ist anders

Hier kommt es hinsichtlich der Einschätzung der weiteren Vorgehensweise ganz auf Ihren Einzelfall an:

Ist zunächst eine Aufklärung Ihrer Behandlung auf etwaige Fehler des Behandelnden angezeigt, so werden hierzu Ihre Behandlungsunterlagen angefordert und durch den Rechtsanwalt geprüft. Sind hierbei Behandlungs- oder Aufklärungsfehler ableitbar, so werden eine Behandlungschronologie erstellt und gutachterliche Fragestellungen erarbeitet. Diese betreffen die juristischen Kernpunkte Ihrer Behandlung, welche Ihre Schadensersatzansprüche begründen. Im Anschluss kann die Aufklärung mithilfe eines medizinischen Sachverständigen erfolgen.

Liegt bereits ein positives Sachverständigengutachten vor, prüfen wir dieses auf die Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche. Bei einem den Behandlungsfehler verneinenden Gutachten wird dieses auf Qualität und Schlüssigkeit geprüft und gegebenenfalls ein Ergänzungsgutachten eingeholt.

Haben Sie bereits ein Abfindungsangebot der Versicherung erhalten, so sollten Sie dieses dringend durch uns prüfen lassen!

5. Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Schließlich treten wir für Sie in Verhandlung mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherern. Wir beziffern Ihre Ansprüche und setzen diese außergerichtlich für Sie durch (aktuell beenden wir ca. 60 % unserer Fälle im außergerichtlichen Bereich).

6. Prozessvertretung

Bei Ablehnung oder bloßer Teilregulierung Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche klagen wir Ihre Ansprüche schließlich auch vor Gericht ein.



Warum Wir?

Sowohl zweckmäßige Aufklärung als auch die schnelle und effektive Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bedarf Erfahrung sowie einer Spezialisierung oder Fachanwaltschaft im Medizinrecht. 

Diesen Kenntnisstand transparent machen dabei Fachanwaltstitel oder Schwerpunkte der Kanzlei. 

Unsere Medizinrechts-Kanzlei bietet diese Merkmale und verfügt über Erfahrung mit Gutachtern, den Umgang mit Versicherern sowie der Expertise in der Darstellung Ihrer Ansprüche.

Bei Scharffetter & Blatt sind wir Anwälte aus Überzeugung. Wir freuen uns darauf Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Vereinbaren Sie in medizinrechtlichen Fällen gerne einen Termin für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles:

Scharffetter.com

Foto(s): Scharffetter & Blanke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten Arzthaftungsrecht, Medizinrecht

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