Ablauf eines Strafverfahrens - kurz und knapp!

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Im Strafverfahren sollen Straftaten in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt und gerecht geahndet werden, wobei die Leitprinzipien Wahrheit und Gerechtigkeit sind. Das Verfahren gliedert sich in das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren und das Hauptverfahren (und schlussendlich das Vollstreckungsverfahren). 

Ermittlungsverfahren


Im Ermittlungsverfahren, das von der Staatsanwaltschaft geleitet wird, werden Sachverhalte erforscht und Beweise gesammelt. Beschuldigte haben das Recht, von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und einen Anwalt hinzuzuziehen. 
Die Entscheidung über schwerwiegende Zwangsmaßnahmen obliegt unabhängigen Richtern. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Einleitung des Hauptverfahrens (Anklageerhebung) oder die Einstellung des Verfahrens. 

Zwischenverfahren


Im Zwischenverfahren übernimmt das Gericht die Kontrolle über das Verfahren. Es prüft die Anklageschrift und entscheidet über die Zulassung zur Hauptverhandlung. 

Hauptverfahren


Das Hauptverfahren ist der Schwerpunkt des Strafverfahrens und findet vor Gericht statt. Je nach Fall entscheidet ein Richter am Amtsgericht, ein Schöffengericht oder eine Strafkammer des Landgerichts über den Fall. 
Die Hauptverhandlung beginnt mit der Vernehmung des Angeklagten und der Verlesung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Es folgt die Beweisaufnahme, in der das Gericht die Rechts- und Tatsachenlage klärt und z.B. Zeugen anhört. Nach Abschluss der Beweisaufnahme haben alle Beteiligten das Recht, sich zu äußern. 
Das Gericht fällt sein Urteil nach freier Beweiswürdigung und verkündet es im Namen des Volkes. Die Urteilsformel und die Urteilsgründe werden mitgeteilt.


Hier mehr erfahren: Wie läuft ein Strafverfahren ab? (vsrechtsanwaelte.de)


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