Abmahnung Becker Haumann Mankel Gursky SV Werder Bremen GmbH & Co KG

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Wir verteidigen erneut gegen eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG, in der unserer Mandantschaft etwaige Verstöße gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen innerhalb eines Angebots auf der Internethandelsplattform eBay vorgeworfen werden. In letzter Zeit treten vermehrt Abmahnungen des SV Werder Bremen auf, unter anderem liegt uns zur Bearbeitung eine weitere Abmahnung vom 21.10.2016 vor.

Unsere Mandantschaft, so heißt es in der uns vom 20.10.2016 vorliegenden Abmahnung, habe auf eBay Tickets für ein Fußballspiel des SV Werder Bremen im Internet angeboten und dabei die ATGB nicht abgebildet.

Unsere Mandantschaft wird sodann aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 250,00 € zu zahlen.

Wurden Sie ebenfalls durch die SV Werder Bremen GmbH & Co KG abgemahnt?

Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert werden. Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Wir raten jedoch auch davon ab, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Hierdurch schneiden Sie sich bereits zu Beginn etwaige Einwendungen ab. Ihre Abmahnung sollte vielmehr durch einen spezialisierten Rechtsanwalt auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Bundesweit bieten wir Ihnen unsere Hilfe an. Wir blicken auf mehrere tausend Abmahnverfahren in den Bereichen Urheberrecht, Wettbewerbsrecht sowie Markenrecht zurück. Insbesondere haben wir bereits in zahlreichen Mandaten gegen Fußballbundesligavereine verteidigt, die eine Abmahnung wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB ausgesprochen haben. Wir überprüfen Ihre Abmahnung u.a. dahingehend, ob die ATGB überhaupt wirksam in Ihren Kaufvertrag einbezogen wurden – eine Grundvoraussetzung für die Geltung in Ihrem Fall.

Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Falls Sie ebenfalls Adressat einer derartigen Abmahnung sind, stehen wir Ihnen gerne für unsere kurze kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls zur Verfügung. Rufen Sie einfach an. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


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