Abmahnung BVB Merchandising GmbH: Zahlreiche Abmahnung und Berechtigungsanfragen in dieser Woche

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Uns wurden in dieser Woche zahlreiche Berechtigungsanfragen sowie Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH vorgelegt. Die uns beauftragenden Mandanten werden hierbei wie immer mit dem Vorwurf konfrontiert, die geschützten Kennzeichen in Form von Marken des BVB bei dem Angebot von verschiedenen Waren verletzt zu haben. Gegenstand der Abmahnungen und Berechtigungsanfragen waren hier bspw. Artikel wie Geburtstagskarten, Ölfässer mit BVB Logos, bemalte Steine, sowie weitere Alltags- und Deko-Artikel.

Im Falle des Erhalts einer Berechtigungsanfrage bietet es sich vorbehaltlich der genauen Überprüfung im Regelfall an, dass in diesen Fällen eine vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird.

Im Falle von Abmahnungen ist es im Regelfall einerseits von entscheidender Bedeutung, dass eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird sowie die geltend gemachten Kosten reduziert werden. Neben den Anwaltskosten, die sich bei den uns vorliegenden Abmahnungen im Bereich von ca. 2.500,00 € bewegen, werden dem Grunde nach auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Wir dürfen Ihnen aus unserer erheblichen Erfahrung berichten, dass es stets Angriffspunkte gibt, die es ermöglichen, dass Sie entweder keine Zahlung leisten, oder lediglich einen nicht unerheblichen minimierten Betrag. Hierbei ist jedoch stets zu berücksichtigen, dass wir uns im Markenrecht bewegen und hierbei klassisch die in Ansatz gebrachten Gegenstandswerte recht hoch sind.

Wir verfügen über erhebliche Erfahrung in dem Umgang mit den Abmahnungen der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen, sodass wir ganz sicher sind, Ihnen in Ihrer Angelegenheit, unabhängig davon, ob Sie eine Berechtigungsanfragen oder eine Abmahnung erhalten haben, weiterzuhelfen. Sollten Sie eine solche erhalten haben, senden Sie uns diese gerne vorab per E-Mail zu oder rufen uns unmittelbar an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und darauf, dass Sie nach dem ersten Gespräch mit uns durchaus ein wenig beruhigter sein werden.


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