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Abmahnung der BVB Merchandising GmbH vom 30.12.2021

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen versendet im Auftrag der BVB Merchandising GmbH vom 30.12.2021 wegen Verstößen gegen das Markenrecht vor.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, durch das Angebot eines Blechschildes über Internethandelsplattformen eBay gegen markenrechtliche Schutzrechte der BVB Merchandising GmbH verstoßen zu haben. Ohne Zustimmung der Rechteinhaberin sei das Blechschild mit der Bezeichnung „Borussia Dortmund“ gekennzeichnet und beworben worden.

Das Zeichen Borussia Dortmund ist als Unionsmarke beim Europäischen Markenamt unter der Registernummer 017938524 eingetragen.

Forderung:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz, der noch zu beziffern ist
  • Erteilung einer Auskunft, u.a. über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe, erzielten Gewinn
  • Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert von 100.000 €, in Summe 2.584,09€

Wie soll ich mich verhalten?

Handeln Sie keinesfalls voreilig! Lassen Sie sich nicht dazu verleiten die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Aus meiner Sicht schneiden Sie sich damit sämtliche Einwendungen ab und verschlechtern Ihre Verteidigungsposition. In den letzten Jahren hat sich herauskristallisiert, dass viele Abmahnungen nicht begründet sind. Zum einen wird fälschlicherweise häufig rein privates Handeln als ein Handeln im geschäftlichen Verkehr ausgelegt. Zum anderen kommt in einigen Fällen auch der Ausnahmetatbestand des § 24 MarkenG zum Tragen. Sofern es sich um Produkte handelt, die die BVB Merchandising GmbH bereits in den Verkehr gebracht hat, liegt keine Markenrechtsverletzung vor.

Waffengleichheit!

Das Markenrecht ist eine Spezialmaterie. Schaffen Sie Waffengleichheit, indem Sie sich durch einen Fachanwalt im Gewerblichen Rechtschutz beraten und vertreten lassen.

Das Ziel einer fachkundigen Verteidigung ist es, den Abgemahnten schadlos zu halten oder im Falle einer berechtigten Abmahnung durch eine Reduzierung der Kostenforderung eine außergerichtliche Erledigung zu erreichen.

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Meine Erfahrung ist Ihr Vorteil. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung im Bereich des Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht. Mein Erfahrungsschatz der Verteidigung von hunderten von Abmahnungen erlaubt es mir die für Sie bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Der Abmahner ist durch fachkundige Anwälte vertreten. Mit meiner Hilfe schaffen Sie Waffengleichheit!

Verhaltensregeln:

  • Keine vorschnellen Aktionen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
  • Fachanwalt kontaktieren

Kostenlosen Ersteinschätzung! Bundesweite Vertretung!

Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Sie können Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de senden. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer Ersteinschätzung zurück.

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