Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Louis Vuitton Malletier S.A.

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Wir haben in unserer Anwaltskanzlei kürzlich eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte, ausgesprochen im Auftrag der französischen Luxusmarke Louis Vuitton Malletier S.A. aus Paris, zur Bearbeitung und Beantwortung erhalten. In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, durch die versuchte Einfuhr von Produkten nach Deutschland, die mit dem „LV“-Logo versehen waren, die Markenrechte von Louis Vuitton zu verletzen.

Bei den Produkten, die unser Mandant einzuführen versucht haben soll, handele es sich nämlich nicht um Originalware der Louis Vuitton S.A. Das entsprechende bekannte „LV“-Logo, bei dem sich das V leicht versetzt über dem L befindet, sei auf das Produkt in rechtswidriger Weise angebracht worden. Die versuchte Einfuhr, die durch ein Hauptzollamt verhindert worden sei, stelle eine Verletzung von Art. 9 Abs. 1 lit. c) der Unionsmarkenverordung (UMV) dar.

Geltend gemachte Ansprüche:

Unterlassungsanspruch

Dieser Anspruch ist durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu erfüllen, in der sich der Unterzeichner dazu verpflichtet, die entsprechende Handlung (hier: die versuchte Einfuhr von gefälschten Produkten nach Deutschland) zukünftig zu unterlassen und für den Fall eines Verstoßes hiergegen eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Rechtsanwaltskosten-Erstattungsanspruch

Zudem wird die Kostenerstattung für entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 2.657,00 € verlangt. Diese berechnen sich aus einem Streitwert in Höhe von 150.000,00 € unter dem Ansatz einer 1,5er-Geschäftsgebühr. Wir halten die geltend gemachte Kostenforderung für zu hoch. Mit dieser Ansicht stehen wir nicht alleine da. Auch Gerichte, wie etwa das Landgericht Berlin (Urteil aus August 2017) sehen sowohl den Gegenstandswert als auch den Ansatz einer 1,5er-Geschäftsgebühr (normal sind 1,3er-Gebühren) als zu hoch an.

Wie reagieren?

Wenn Sie ebenfalls eine markenrechtliche Abmahnung der CBH Anwälte oder einer anderen Anwaltskanzlei erhalten haben, zögern Sie nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren. Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an und stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz gerne zur Seite.

Wir konnten in unserer Rechtsanwaltskanzlei bereits eine Vielzahl von Sachverhalten der vorliegenden Art erfolgreich bearbeiten. In einer Vielzahl von Fällen liegt überwiegend kein Handeln im geschäftlichen Verkehr, und somit auch keine Markenrechtsverletzung vor. Ihre individuelle und auf Ihren konkreten Einzelfall hin angepasste Verteidigungsstrategie besprechen wir gerne mit Ihnen. Hierzu bieten wir eine erste kurze kostenlose Ersteinschätzung Ihres Sachverhaltes an. Dazu erreichen Sie uns telefonisch oder auch per E-Mail.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese keinesfalls ignorieren. Dies könnte die Gegenseite zur Einleitung von gerichtlichen Schritten bewegen. Daher sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung und schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Die folgenden Grundregeln sollten Sie nach Erhalt einer Abmahnung stets beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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