Abmahnung der Kanzlei Baker McKenzie | Vorwurf: Verletzung der Marke „Calvin Klein“

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns liegt erneut eine Abmahnung der Kanzlei Baker McKenzie vor, die für die Calvin Klein Trademark Trust die Verletzung der Marke Calvin Klein rügt. Wir haben bereits in der Vergangenheit wiederholt Erfahrungen mit der Calvin Klein Trademark Trust gemacht und teilweise auch darüber berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-calvin-klein-trademark-trust-und-baker-mckenzie-rechtsanwaelte-erhalten_125007.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-wegen-verletzung-der-marke-calvin-klein-durch-baker-mckenzie/

Konkret richtet sich der Vorwurf auf den (gewerblichen) Verkauf gefälschter Unterwäsche unter der Bezeichnung „Calvin Klein“ im Internet. Baker McKenzie nimmt Bezug auf einen zuvor veranlassten Testkauf, durch den nachgewiesen werden soll, dass es sich bei den verkauften Produkten nicht um Originalware handeln soll. Die Fälschung soll sich insbesondere durch eine Abweichung des Calvin Klein Labels und des Gummibands ergeben. Versteckte (weitere) Indizien dürfen der Erfahrung nach vorausgesetzt werden.

Auf die Strafbarkeit von Markenverletzungen (§ 143 MarkenG) wird der Abgemahnte hingewiesen.

Was fordert Baker McKenzie für die Calvin Klein Trademark Trust?

Gefordert wird

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft und Rechnungslegung 
  • Vernichtung und Rückruf
  • Schadenersatz/Herausgabe des Gewinns
  • Aufwendungserstattung

Angesetzt wird für die Abmahnung ein Gegenstandswert iHv. 100.000,00 EUR. Hieraus resultieren Rechtsanwaltsgebühren iHv. 1.973,90 EUR (netto), deren Ausgleich zusätzlich zum Schadenersatz bereits mit dem Abmahnschreiben gefordert wird (Aufwandserstattungsforderung). 

Wir raten dringend davon ab, ungeprüft und vorschnell das Unterlassungsversprechen zu unterzeichnen und abzugeben oder Auskunft zu erteilen. Beide Schritte lassen sich nicht mehr oder kaum mehr korrigieren.

Kostenfreie Ersteinschätzung durch versierte Fachanwälte

Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz (Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? – finden Sie die notwendigen Infos hier) beraten und vertreten Sie gerne in allen Bereichen des Markenrechts und werden Ihnen gerne fachkundig zur Seite stehen. Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrungen können wir Ihnen zeitnah und versiert Ihre rechtlichen Möglichkeiten darlegen. 

Unsere telefonische Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bieten wir dabei kostenlos an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema