Abmahnung der Kessler Kaiser Rechtsanwälte i.A.d. Coty Beauty Germany GmbH wg. Markenverletzung

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Die Rechtsanwälte Kessler Kaiser aus Würzburg mahnen für die Coty Beauty Germany GmbH (CBG-GmbH) aus Darmstadt vermeintliche Markenrechtsverletzungen ab. Die CBG-GmbH ist die Markeninhaberin verschiedener Parfum-Marken, wie zum Beispiel Burberry, Calvin Klein, Hugo Boss und JOOP! und Roberto Cavalli. Gem. § 14 Abs. 1 MarkenG und Art. 9 Abs. 1 UMV hat die CBG-GmbH das ausschließliche Recht, ihre Parfum-Marken im geschäftlichen Verkehr zu verwenden.

Bei dem uns vorliegenden Fall wurden bei der Abgemahnten rund 600 angebliche Plagiate verschiedener Parfumprodukte vorgefunden. Darunter befanden sich auch Parfum-Marken der CBG-GmbH. Ein Verkauf hat jedoch nicht stattgefunden. Die Kessler Kaiser Rechtsanwälte werfen der Abgemahnten nunmehr eine Markenrechtsverletzung aufgrund des Bereithaltens zum Verkauf und des Verkaufs der Produkte sowie des Besitzes zu Verkaufszwecken vor. Das Anbieten dieser Produkte im geschäftlichen Verkehr sei gem. § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2 MarkenG und Art. 9 Abs. 2 lit. a, Abs. 3 lit. b UMV Dritten nur mit Zustimmung des Markeninhabers gestattet. Zudem seien die Markenrechte auch nicht i.S.v. § 24 Abs. 1 MarkenG und Art. 15 Abs. 1 UMV erschöpft, da es sich um Plagiate handele. 

Wegen eines Verstoßes gegen die markenrechtlichen Vorschriften machen die Rechtsanwälte einen Unterlassungsanspruch aus § 14 MarkenG gegenüber dem Abgemahnten geltend. Zudem wird gem. § 242 BGB ein Auskunftsanspruch über sämtliche den Verkauf und die Herstellung betreffende Informationen verlangt. Daneben wird eine endgültige Entfernung der Produkte aus den Vertriebswegen und die Rückführung der Produkte von gewerblichen Abnehmern sowie die Vernichtung der Produkte gefordert (§§ 125b Nr. 2, 18 MarkenG, Art. 17 i.V.m. Art. 130 Abs. 1 UMV). 

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Erteilung von Auskünften, zur Vernichtung der Produkte und einer Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 2.743,42 € aufgefordert. Diese Kosten ergeben sich aus dem Streitwert von 150.000 €, den die Rechtsanwälte für den Unterlassungsanspruch festsetzen. 

Wie ist gegen eine markenrechtliche Abmahnung vorzugehen?

Wie im Falle Ihrer markenrechtlichen Abmahnung vorzugehen ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Sie sollten sich zunächst vor Augen führen, dass eine Abmahnung ernsthafte und wie auch in unserem Fall besonders kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen kann. Reagieren Sie daher möglichst schnell und noch vor Ablauf der gesetzten Frist! Sie sollten in jedem Fall einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz konsultieren und in keinem Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben. 

Mit Hilfe Ihres Anwalts können sie zunächst erörtern, ob ein Markenrechtsverstoß überhaupt gegeben ist. Sollte ein Verstoß vorliegen, kann für eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden. 

Gerne helfe ich Ihnen mit Ihrer markenrechtlichen Abmahnung. Ich bin mit einer Vielzahl markenrechtlicher Abmahnungen vertraut. Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil oder das Kontaktformular unter Angabe einer Rückrufnummer. Ich stehe Ihnen gerne für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Hierfür können Sie mir auch gerne im Voraus Ihre Abmahnung per Email oder über das Kontaktformular zukommen lassen. 


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