Abmahnung derb bock legal Rechtsanwälte im Auftrag der VARIO BüroEinrichtungen GmbH

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Die bock legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Frankfurt (Main) vertreten die Interessen der VARIO BüroEinrichtungen GmbH & Co. KG aus Liederbach, für die sie kürzliche eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung verschickten. Die VARIO BüroEinrichtungen GmbH ist Inhaberin der Rechte an der Marke „VARIO“ für den Vertrieb von Möbeln. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe online Stühle unter der Bezeichnung „Vario“ zum Verkauf angeboten. Der Vertrieb der Wahren unter „fast identischer Produktbezeichnung“ verstoße dabei gegen § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bzw. § 15 Abs. 2 MarkenG, sodass Ansprüche der VARIO BüroEinrichtungen GmbH bestehen würden.

Die bock legal Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird die Vernichtung der betreffenden Werbemittel und Auskunft zum Umfang der verletzenden Handlungen gefordert. Auch sollen die Anwalts- und Abmahnkosten ersetzt werden.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Die Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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