Abmahnung im Auftrag von Richemont wegen Designschutz an Van Cleef & Arpels Schmuck
- 2 Minuten Lesezeit
Die internationale Kanzlei K&L Gates LLP verschickt derzeit Abmahnungen im Namen der Richemont International SA, einem weltweit bekannten Luxusgüterkonzern mit Sitz in der Schweiz. Gegenstand der aktuellen Abmahnung ist der Vorwurf, Schmuckstücke zu vertreiben, die das geschützte Design der bekannten „Alhambra“-Kollektion der Marke Van Cleef & Arpels nachahmen.
Worum geht es bei der Abmahnung?
Richemont ist als Rechtsnachfolgerin der Marke Van Cleef & Arpels Inhaberin sämtlicher Schutzrechte an der „Alhambra“-Kollektion. Diese zeichnet sich insbesondere durch das ikonische vierblättrige Kleeblatt-Motiv aus. Geschützt ist dieses Design sowohl urheberrechtlich als auch über ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Designnummer DM/102897).
Die Abmahnung richtet sich gegen den Verkauf und das Anbieten von Schmuckstücken über eine deutsche Website. Laut K&L Gates stellen die Produkte eine nahezu identische Nachbildung des Alhambra-Designs dar. Dies wurde durch einen Testkauf belegt und mit Bildmaterial dokumentiert.
Welche Ansprüche werden geltend gemacht?
Die Abmahner fordern:
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Auskunft über Herkunft und Vertrieb der beanstandeten Ware
Herausgabe zur Vernichtung noch vorhandener Schmuckstücke
Kostenerstattung in Höhe von insgesamt 3.275,80 € (inkl. Beweissicherungskosten)
Die rechtliche Grundlage bilden u.a. das Urhebergesetz (UrhG), die Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGV) sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Fristsetzung
Für die Abgabe der Unterlassungserklärung wurde eine Frist bis zum 26. Mai 2025 gesetzt. Andernfalls droht die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche.
Unsere Empfehlung: Nicht unüberlegt reagieren
Auch wenn der Vorwurf ernst zu nehmen ist: Eine voreilig unterzeichnete Unterlassungserklärung kann weitreichende Folgen haben. In vielen Fällen lässt sich der Umfang der Erklärung rechtlich einschränken oder sogar vollständig zurückweisen. Auch die geltend gemachten Kostenpositionen sollten anwaltlich geprüft werden.
Kostenfreie Ersteinschätzung durch unsere Kanzlei
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