Abmahnung Kilian Lenard?

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DSGVO-Abmahnung Kilian Lenard für Martin Ismail

Viele Websitebetreiber haben eine Kilian Lenard Abmahnung wegen Google Fonts im Auftrag von Martin Ismail wegen Datenschutz erhalten? Sie sollen € 170 bezahlen, weil jemand angeblich auf Ihrer Internetseite war und dadurch einen Schaden erlitten hat? Wir zeigen Ihnen, was Sie nun tun sollten, um diesen Forderungen effektiv zu widersprechen.

Im Jahre 2022 hat Rechtsanwalt Kilian Lenard vermutlich hunderte Websitebetreiber unter der Überschrift „Persönlichkeitsrechtsverletzung Datenschutz Google Fonts“ angeschrieben und Beträge von € 170 gefordert. Obwohl der Auftraggeber Herr Martin Ismail ist, wird auch eine IG Datenschutz (Interessengemeinschaft Datenschutz) erwähnt, deren Mitglied dieser Herr Ismail sei. In der Abmahnung behauptet Rechtsanwalt Kilian Lenard, dass der Abgemahnte im Rahmen der Installation von Google Schriften die IP-Adresse des Geschädigten in die USA an Google weitergeleitet habe. Ursache sei die Verlinkung der Google Fonts, dies sei beweisbar gesichert.

Was wird in der Google Fonts Abmahnung von Kilian Lenard gefordert?

Rechtsanwalt Kilian Lenard behauptet, dass die angebliche Weitergabe dieser IP-Adresse an Google das informelle Selbstbestimmungsrecht verletze. Dieses ist in Deutschland tatsächlich durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Eine Verletzung dieses Rechts auf informelle Selbstverstimmung liege vor, weil durch die Weiterleitung der IP-Adresse an Google eine unerlaubte Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 4, 5 und 6 DSGVO stattgefunden habe. In der Kilian Lenard Abmahnung werden dann ein Unterlassungsanspruch sowie Schmerzensgeldansprüche behauptet. Die Sache wäre erledigt, wenn der Abgemahnte € 170 auf das Konto des Rechtsanwalts bezahle.

Ist die Abmahnung von Martin Ismali rechtens?

Wenn Sie als Websitebetreiber Google Fonts nutzen wollen, müssen Sie diese auf Ihrem eigenen Website-Server abspeichern. Dann kann Ihnen nichts passieren. Ruft Ihre Website die Google Fonts jedoch vom einem Google Server zur Abbildung der Internetseite, werden Daten an Google übertragen. Wird tatsächlich die IP-Adresse des Websitesbesuchers an Google übertragen, so kann aufgrund der fehlenden Einwilligung ein Datenschutzverstoß vorliegen. Das LG München hat mit Urteil vom 20.01.2022 – 3 O 17493/20 in einem solchen Fall einen Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz zugesprochen. Jedoch ist jeder Fall anders.

Martin Ismali ist Mitglied der IG-Datenschutz

Der IG-Datenschutz teilt auf seiner Website nun mit, dass der vertretene Mandanat Herr Martin Ismali tatsächlich Mitglied und Kilian Lenard deren Rechtsbeistand sei. Was dann aber behauptet wird, ist rechtlich fragwürdig: „Die verantwortlichen Webseitenbetreiber haben nachweislich gegen die DSGVO verstoßen und sind schadenersatzpflichtig, was auch von der derzeit herrschenden Rechtsprechung eindeutig klargestellt wurde. Das Unterlassen der Entfernung sowie die Nichtzahlung führen zu weitergehenden rechtlichen Konsequenzen“.

Liegt ein Verstoß gegen DSGVO vor?

In den ersten Abmahnung Martin Ismail lagen noch keine Vollmachten bei, was sich dann geändert hat, wenn auch mit unleserlicher Unterschrift. Allerdings werden die Schäden nach wie vor nicht nachgewiesen. Hierzu müsste die IP-Adresse samt Identifizierbarkeit des Nutzers an Google in die USA weitergeleitet wurden sein. Nicht nur das bezweifeln wir, sondern auch die Behauptung, dass überhaupt ein Mensch jemals die Website tatsächlich besucht hat. Wir vermuten bei dieser Anzahl von Fällen den Einsatz einer Software, welche die Nachweise automatisch generierte.

Was tun bei der Google Fonts Abmahnung?

Lassen Sie sich gegen die Kilian Lenard Abmahnung für Martin Ismail unbedingt anwaltlich vertreten und die Forderungen zurückweisen. Wir haben unzählige Mandanten beraten und halten diese Massenabmahnungen neben oben genannten rechtlichen Gründen für eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter Telefon 07171 / 79 80 00. Wir helfen Ihnen gerne.


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