Abmahnung Martin Ismail wegen Datenschutz
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Abmahnung Martin Ismail wegen Datenschutz
Abmahnung Martin Ismail wegen Datenschutz ist momentan das Schreckgespenst vieler Websitebetreiber, die eine Abmahnung von Martin Ismail erhalten haben. Es müssen zigtausend Abmahnungen sein, die Martin Ismail in den letzten Wochen über seinen Rechtsanwalt aus Berlin hat verschicken lassen. Betroffen sind Websitebetreiber, die Google Fonts verwenden und dabei die IP-Adresse an Google in den USA versenden.
Abmahnung Martin Ismail – der Inhalt
Martin Ismail lässt durch seinen Rechtsanwalt aus Berlin mitteilen, dass er Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz sei. Die Interessengemeinschaft Datenschutz hat sich der Verteidigung und Durchsetzung des Datenschutzes auf zivilrechtlichen Weg verschrieben. Dabei sei der IG Datenschutz aufgefallen, dass Google Fonts auf der Website des Adressaten derart installiert ist, das unter anderem die IP-Adresse des Besuchers der Website an Google in den USA weitergeleitet wird. Martin Ismail hat seinen Rechtsanwalt dann beauftragt, die IP-Adresse technisch zu sichern und zu dokumentieren, dass die Weiterleitung an Google erfolgt.
Was rügt Martin Ismail in der Abmahnung?
Martin Ismail teilt mit, dass die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse an Google eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts darstellt. Das Recht auf Information der Selbstbestimmung soll demnach das Recht des Einzelnen beinhalten, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Martin Ismail meint, dass er in den Eingriff nicht gemäß Art. 6 DSGVO eingewilligt habe und auch kein Rechtfertigungsgrund für den Eingriff vorliege. Zu Recht teilt Martin Ismail mit, dass Google Fonts auch ohne den Aufbau einer Verbindung zum Google Server genutzt werden kann und eine Übertragung der IP-Adresse an Google damit ausgeschlossen ist.
Was fordert die Abmahnung Martin Ismail?
Martin Ismail berühmt sich unter anderem eines Unterlassungsanspruchs gegen den Betreiber der entsprechenden Website. Er zitiert in seiner Abmahnung zahlreiche Entscheidungen, wonach deutsche Gerichte in den letzten Jahren Betroffenen von unterschiedlichsten Datenschutzverstößen Schmerzensgelder bis zu einem Betrag von 2.500 € zugesprochen haben. Schließlich teilt Martin Ismail mit, dass er im Falle der unverzüglichen Beendigung des Verstoßes und Zahlung eines Betrages in Höhe von 170 € bereit sei, die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Kümmern Sie sich um Ihren Datenschutz!
Die DSGVO hält die Datenschutzbehörden dazu an, Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden. Verantwortliche der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sollten sich also darum kümmern, dass diese Verarbeitung Datenschutzkonform geschieht. Hierzu gehören insbesondere eine rechtssichere Datenschutzerklärung auf der Website und der rechtssichere Einsatz von Cookies und vergleichbaren Technologien. Bei der Auslagerung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten an Dritte muss unbedingt sichergestellt werden, dass dies datenschutzkonform geschieht (Auftragsverarbeitung). Unsere Anwältinnen und Anwälte für IT-Recht beraten Sie hierzu.
Was halten wir von der Abmahnung Martin Ismail?
Mittlerweile liegen und zahlreiche Abmahnungen von Martin Ismail vor. Für uns drängt sich der Verdacht eines Rechtsmissbrauchs auf. Es gibt aber noch weitere Punkte, welche die Vorgehensweise von Martin Ismail in sehr zwielichtigem Licht erscheinen lassen. Website Betreiber sollten jedoch darauf achten, dass Google Fonts entweder nicht verwendet oder aber so eingebunden wird, dass keine Weiterleitung der IP-Adressen an den Google Server in den USA erfolgt. Wie das geschieht und was wir als Anwalt für IT-Recht mit Schwerpunkt Datenschutzrecht von der Abmahnung Martin Ismail halten und welche Schritte man unternehmen sollte, erklären wir auf der nachfolgenden Website. Dort halten wir auch ein Kontaktformular vor, in welchem sie die Abmahnung Martin Ismail hochladen und ihren Fall schildern können:
Abmahnung Martin Ismail wegen Datenschutz
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