Abmahnung von Eversheds Sutherland LLP und der TM-TV GmbH

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Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte von Eversheds Sutherland LLP aus München vor, die mit der rechtlichen Vertretung der TM-TV GmbH beauftragt sind. 

Wie lautet der Vorwurf von Eversheds Sutherland LLP im Namen der TM-TV GmbH?

Die TM-TV GmbH rügt vorliegend eine Verletzung von Markenrechten. Konkret geht es um den nicht autorisierten Vertrieb von T-Shirts mit dem Schriftzug „SchleFaZ“ durch den abgemahnten Unternehmer. Die TM-TV GmbH ist Betreiberin des Fernsehsenders „Tele 5“, der die Sendung „Schlechteste Filme aller Zeiten“ („SchleFaZ“) ausstrahlt. 

Das Unternehmen sei Inhaberin der deutschen Wortmarke „SchleFaZ“ und der Wort-/Bildmarke „#SchleFaZ“, die der Adressat der Abmahnung mit dem Anbieten dieser Produkte in seinem Online-Handel verletzt habe. 

Unter anderem aufgrund der daraus resultierenden Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 1, 2 MarkenG würden sich Ansprüche der TM-TV GmbH aus §§ 14 Abs. 5, 6 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1, 2, § 19 MarkenG ergeben. 

Welche Ansprüche machen die Kollegen von Eversheds Sutherland LLP für die TM-TV GmbH geltend?

Eversheds Sutherland LLP fordert in dem Schreiben für die TM-TV GmbH

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (der Abmahnung als Muster beigefügt)
  • Schadenersatz hinsichtlich sämtlicher – auch künftiger – Schäden dem Grunde nach anzuerkennen
  • Auskunft und Rechnungslegung 
  • Herausgabe entsprechender Belege
  • Vernichtung der streitgegenständlichen Waren und Nachweis hierüber
  • Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR

Wie sollte man auf eine solche Abmahnung der TM-TV GmbH reagieren?

Bereits aus der Abmahnung ergibt sich, dass es sich hier nicht um Bagatellforderungen handelt. Zusätzlich kann für den Fall, dass die Auskunft erteilt wird, auf dieser Grundlage weiterer Schadenersatz gefordert werden. Die Abmahnung sollte auf keinen Fall ignoriert werden. 

Von einer Erfüllung der Forderungen ohne Vorprüfung ist ebenfalls abzuraten. Ein direkter Kontakt mit dem von Eversheds Sutherland LLP mit der Sache beauftragten Vertreter lässt ebenfalls Nachteile erwarten: Ein solches Gespräch zeichnet sich durch ungleiche Machtverhältnisse aus, sodass hier eine nachteilhafte Einlassungen des Abgemahnten zu befürchten sind.

Eine Vorprüfung der Berechtigung der Abmahnung durch einen im Markenrecht versierten Fachanwalt ist daher unumgänglich. Er kann dann unter Beachtung der Interessen des Mandanten zusammen mit ihm über die angemessene Reaktion entscheiden. 

Eine solche Abmahnung sollte mit Blick auf die nicht unbeachtlichen Zahlungsforderungen nicht unterschätzt werden. Auch der erst nach der Auskunft bezifferte Lizenzschadenersatz und die mindestens 30-jährige strafbewehrte Bindung durch das Unterlassungsversprechen bergen immense Risiken.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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