Abmahnung von Lichtenstein Körner & Partner für Porsche wegen Markenrechtsverletzung erhalten?

  • 4 Minuten Lesezeit

Abmahnung von Lichtenstein Körner & Partner für Porsche wegen Markenrechtsverletzung erhalten? 

Keine Sorge, wir helfen Ihnen!

Die Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner verschickt im Auftrag der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zahlreiche markenrechtliche Abmahnungen. Hierbei geht es in der Regel um die Marken Porsche Design, Porsche Bike, Porsche Cayenne, Porsche Cayman, Porsche Carrera, Porsche 911, Porsche 550 oder Porsche 551, die sich Porsche in den verschiedensten Klassen Europas markenrechtlich schützen lassen hat.

Wir haben jahrelange Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien, haben täglich mit diesen zu tun und kennen diese bestens. 

Wir bieten ihnen eine unverbindliche kostenlose Erstberatung! Rufen Sie uns einfach an und lassen Sie sich helfen. 

Im Folgenden beantworten wir Ihnen diese Fragen: 

  1. Was tun wir für Sie?
  2. Was verlangen Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälte mit einer Porsche Abmahnung?
  3. Klagen die Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälte wegen einer Porsche Abmahnung?
  4. Gerichtliches Mahnverfahren – was passiert dort?
  5. Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten von Abmahnangelegenheiten?

1. Was tun wir für Sie?

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei eBay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.

2. Was verlangen Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälte mit einer Porsche-Abmahnung?

Die Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälte verlangen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen, Herausgabe bzw. Vernichtung der Plagiate sowie die Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Markenrechtsverletzung zum Nachteil der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG mittels Abmahnung.

Hierbei berechnen sich die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwertes von mindestens € 150.000. In der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollen Sie es unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 5.001 unterlassen, Artikel, die mit dem Zeichen „Porsche Design“, „Porsche Bike“, „Porsche Cayenne“, „Porsche Cayman“, „Porsche Carrera“, „Porsche 550“, „Porsche 551“, „Porsche 911“, „911“, „Carrera“, „Porsche Panamera“ und/ oder einem Bildzeichen ( Logo Porsche-Wappen) der Marken gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten, oder in den Verkehr zu bringen, zu bewerben oder zu den genannten Zwecken zu besitzen sofern diese Produkte nicht von der Firma Porsche AG oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht sind.

Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich dringend, ein fachkundigen Anwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wenn ja, ob die Ihnen vorliegende Abmahnung überhaupt rechtens beziehungsweise angemessen ist.

3. Klagen die Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälte wegen einer Porsche Abmahnung?

Generell ist davon auszugehen, dass die Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälte immer vor Gericht gehen, wenn sie der Auffassung sind, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage von den Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälten wehren kann.

4. Gerichtliches Mahnverfahren – was passiert dort?

Nachdem außergerichtlich keine Einigung erzielt wurde oder man nicht reagiert hat, kommt es zunächst zum gerichtlichen Mahnverfahren. Beim zuständigen Mahngericht wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Das Mahngericht erlässt einen Mahnbescheid antragsgemäß, wenn keine formellen Fehler vorliegen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Daher hat ja der Anspruchsgegner die Möglichkeit gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels einem mitgelieferten Formular Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid einzulegen. Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind. 

Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen. Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahren abgegeben. Nun sind die Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälte an der Reihe, seinen vermeintlichen Anspruch aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen. Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen.

5. Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten von Abmahnangelegenheiten?

Klare Antwort: In aller Regel leider nicht.

Schicken Sie uns also einfach unverbindlich und vor allem kostenlos Ihre Abmahnung zu Erleichterung einer kostenlosen Erstberatung per E-Mail oder rufen Sie uns an

Christian Giese 

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Georg Schäfer

Beiträge zum Thema