Abmahnung von Microsoft durch FPS Rechtsanwälte wegen gefälschter Software erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei FPS Rechtsanwälte versendet für die Firma Microsoft Corporation Abmahnungen. Gegenstand der Abmahnung sind Markenrechtsverletzungen an der Marke „Microsoft“.

1. Was sollen Sie jetzt tun?

Sie haben ebenfalls eine solche Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten? Rufen Sie uns sofort an! Wir helfen bundesweit. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt, darunter viele Verfahren gegen Microsoft. Bei uns sind Sie bestens aufgehoben!

2. Was ist passiert?

Sie haben ein anwaltliches Schreiben von FPS erhalten, in welchem von Ihnen gefordert wird, es zu unterlassen, gefälschte Vervielfältigungsstücke von Microsoft Computerprogrammen (Windows 7, Windows 8 oder Windows 10) anzubieten. Anlass ist üblicherweise der Verkauf oder der Import von gefälschten Betriebssystem-Softwarekopien. Auch strafrechtliche Verfahren der Firma Microsoft Corporation sind uns bekannt.

3. Was fordert man von Ihnen?

Die Kanzlei FPS fordert für Microsoft regelmäßig neben der Unterlassung auch Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung in Bezug auf die Plagiate sowie Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten.

Für das Unterlassungsversprechen ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der z. B. eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 EUR für jeden angebotenen oder in Verkehr gebrachten „Verletzungsgegenstand“, mindestens aber in Höhe von 5.100,00 EUR gefordert wird.

Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) werden in der Regel auf Grundlage eines Gegenstandswerts in Höhe von 100.000,00 EUR berechnet. Die Rechtsanwaltsgebühren bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr betragen dann 1.973,90 EUR (ohne Mehrwertsteuer).

4. Was wir Ihnen empfehlen!

a. Nehmen Sie mit FPS oder Microsoft unter keinen Umständen selbst Kontakt auf!
b. Geben Sie keine Erklärung ab, gleich welchen Inhalts (auch keine Erklärungsversuche), und unterschreiben Sie nichts!
c. Erteilen Sie keine Auskunft, bis Sie rechtsanwaltlichen Rat von uns eingeholt haben!
d. Unterlassen Sie alle Zahlungen von Abmahnkosten oder Schadensersatz!
e. Rufen Sie uns gleich an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

5. Warum wir?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert (Thema: Zivil-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Fragen zum Handel mit Software“). Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz, auch von der Kanzlei FPS/Microsoft, und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Selbstverständlich sichern wir auch Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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