Abrechnungsbetrug Gesundheitswesen: Das droht jetzt!
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Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen ist ein besonders schwerwiegendes Delikt, das nicht nur erhebliche finanzielle Schäden verursacht, sondern auch das Vertrauen in das Gesundheitssystem untergräbt. Es handelt sich dabei um ein Verhalten, das im Kern auf Täuschung basiert – mit dem Ziel, sich durch falsche Angaben gegenüber den Krankenkassen oder anderen Kostenträgern einen unrechtmäßigen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Besonders häufig betroffen sind Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte, Apothekenbetreiber und Pflegedienste. Dabei reicht das Spektrum möglicher Betrugsformen von der Abrechnung nicht erbrachter Leistungen über fehlerhafte Kodierungen bis hin zur systematischen Manipulation von Leistungsnachweisen. Die strafrechtlichen Folgen sind erheblich und reichen von Geldstrafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen – insbesondere dann, wenn der Betrug gewerbsmäßig oder in großem Umfang betrieben wurde.
Das Strafgesetzbuch kennt für diese Delikte klare Regeln. Im Mittelpunkt steht § 263 StGB – der klassische Betrugstatbestand. Wer eine andere Person täuscht, um sich selbst oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen und dadurch einen Schaden verursacht, macht sich strafbar. In einfachen Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Wenn erschwerende Umstände hinzukommen – etwa eine bandenmäßige Begehung, ein besonders hoher Schaden oder ein Missbrauch der beruflichen Stellung –, kann das Strafmaß auf sechs Monate bis zu zehn Jahre steigen. Bei Ärztinnen und Ärzten, Apothekern oder Pflegeeinrichtungen kann zusätzlich der Verlust der Berufszulassung oder die Einleitung berufsrechtlicher Maßnahmen drohen.
Die häufigsten Erscheinungsformen des Abrechnungsbetrugs lassen sich wie folgt zusammenfassen: Im ärztlichen Bereich werden häufig Leistungen abgerechnet, die tatsächlich nicht oder nur teilweise erbracht wurden. Dazu gehört auch die sogenannte Upcoding-Praxis, bei der bewusst schwerwiegendere Diagnosen oder komplexere Behandlungsverfahren angegeben werden, um eine höhere Vergütung zu erzielen. Auch das Abrechnen von Pauschalen ohne tatsächliche Leistungserbringung oder die nachträgliche Veränderung von Behandlungszeiten gehören dazu. Im Bereich der Apotheker ist es oft die Abrechnung von Medikamenten, die nie ausgegeben wurden, oder der Ersatz preiswerter Generika durch teurere Präparate auf dem Papier. Teilweise kommt es auch zu Rezeptfälschungen oder zur Einreichung nicht genehmigter Arzneimittelkombinationen.
In der Pflege – vor allem bei ambulanten Pflegediensten – wird regelmäßig von der Abrechnung nicht erbrachter Pflegeleistungen berichtet. Es wird beispielsweise dokumentiert, dass eine Pflegekraft beim Patienten war, obwohl kein Besuch stattgefunden hat. Häufig wird auch Personal als fachlich qualifiziert ausgegeben, das die notwendigen Qualifikationen tatsächlich nicht besitzt. Solche falschen Angaben in den Leistungsnachweisen oder Pflegedokumentationen führen zu unrechtmäßigen Zahlungen durch die Pflegekassen. Diese Manipulationen lassen sich meist durch Abgleich mit GPS-Daten, Abrechnungszyklen oder Aussagen von Patienten aufdecken – ein Risiko, das vielen Beteiligten erst im Nachhinein bewusst wird.
Die finanziellen Auswirkungen solcher Betrugsdelikte sind enorm. Allein in den Jahren 2022 und 2023 entstand den gesetzlichen Krankenkassen ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe – die bislang höchsten jemals dokumentierten Werte. Besonders betroffen waren Bereiche wie die Arzneimittelversorgung, der Verbandmittelbedarf, die häusliche Krankenpflege und die ambulante Pflege. Der Gesetzgeber und die Ermittlungsbehörden haben die Bekämpfung dieser Delikte daher zu einem Schwerpunkt gemacht. Viele Bundesländer haben mittlerweile spezielle Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafrecht und Gesundheitsbetrug eingerichtet, die systematisch gegen Abrechnungsbetrug vorgehen. Auch Krankenkassen selbst verfügen über eigene Prüfeinheiten und melden Verdachtsfälle regelmäßig an die Ermittlungsbehörden.
Wer mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert ist, sieht sich nicht nur einer strafrechtlichen Untersuchung ausgesetzt, sondern muss auch mit beruflichen und wirtschaftlichen Konsequenzen rechnen. Die Ermittlungsverfahren beginnen oft mit einer Durchsuchung der Praxisräume oder der Geschäftsräume des Pflegedienstes. Dabei werden Computer, Abrechnungsunterlagen, Patientenakten und Kommunikationsdaten sichergestellt. Gleichzeitig werden Konten überprüft und unter Umständen eingefroren. In dieser Situation ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und keine unüberlegten Aussagen zu machen. Das Schweigerecht sollte konsequent genutzt werden – es schützt davor, sich selbst zu belasten und unbeabsichtigt Beweismittel zu liefern.
Eine frühzeitige und fundierte anwaltliche Beratung ist in solchen Fällen unerlässlich. Ein erfahrener Strafverteidiger kann die Ermittlungsakte einsehen, die Beweislage prüfen und eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln. Dabei kann es sinnvoll sein, auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken, einen Täter-Opfer-Ausgleich zu erreichen oder bei klarer Sachlage frühzeitig eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft anzustreben. In anderen Fällen kann ein vollständiger Freispruch möglich sein, etwa wenn nachgewiesen werden kann, dass keine Täuschung oder kein Vorsatz vorlag. Auch der Umgang mit der Öffentlichkeit, dem Berufsverband oder der Kammer sollte strategisch begleitet werden – denn nicht selten drohen auch hier disziplinarische Verfahren oder der Entzug von Zulassungen.
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verfügt über besondere Erfahrung in der Verteidigung von Ärzten, Apothekern und Pflegeeinrichtungen, die mit dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs konfrontiert sind. An seinen Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel berät er Mandanten bundesweit – diskret, kompetent und mit klarem Fokus auf eine zügige Lösung des Problems. Dr. Bunzel prüft für Sie die Vorwürfe, analysiert die Aktenlage und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die auf Ihre persönliche und berufliche Situation abgestimmt ist.
Sie erreichen Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel jederzeit unter der Telefonnummer 0151 21 778 788. Eine Kontaktaufnahme ist auch per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite möglich. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – insbesondere dann, wenn Ihre Existenz auf dem Spiel steht. Vertrauen Sie auf einen erfahrenen Strafverteidiger, der Ihre Sprache spricht und Ihre Interessen mit Nachdruck verteidigt.
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