Abschlagszahlung an Anleihegläubiger der Solar Millennium AG wird am 21. Dezember überwiesen

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Nun ist es offiziell: Die anstehende Abschlagszahlung in Höhe von ca. 9,75 Prozent wird den Anleihegläubigern der insolventen Solar Millennium AG am 21. Dezember überwiesen. „Die Zahlstelle hat uns darüber informiert, dass sie das Ausschüttungsdatum gemeinsam mit der Clearstream jetzt festgelegt hat“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Solar-Millennium-Anleihen Nr. 4-7.

„Damit ist das leidige Steuerthema endlich vom Tisch. Wir sind froh, dass das Geld nun wie angekündigt noch rechtzeitig zum Weihnachtsfest auf den Konten der Anleihegläubiger eingehen wird“, sagt Nieding.

Eigentlich sollte die Zahlung bereits im September erfolgen, doch das Finanzamt hatte sich zunächst auf den Standpunkt gestellt, dass die Vorabausschüttung als Zahlung auf die gesamten zur Insolvenztabelle festgestellten Zinsen zu betrachten seien, was zu einer deutlich höheren Steuerlast geführt hätte. „Dann hätte ein höherer Teil der Vorabausschüttung der Kapitalertragssteuer unterlegen und dies wäre zu Lasten der bereits durch die Insolvenz geplagten Anleihegläubiger gegangen“, sagt Nieding. „Am Ende ist das Finanzamt unserer Rechtsauffassung zur steuerlichen Behandlung der Vorabausschüttung gefolgt. Danach unterliegt die Auszahlung der Vorabausschüttung lediglich im Verhältnis der zur Insolvenztabelle festgestellten Zinsforderung der Kapitalertragssteuer“, so Nieding weiter.


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