Accountsperrungen oft unzulässig

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Wer in seinem erfolgreichen SocialMedia-Kanal vor die Tür gesetzt wird, der ärgert sich nicht weniger als derjenige, den man durch Aussperrung aus seinem Onlineshop seiner Verdienstmöglichkeiten beraubt.

Worum geht`s? Immer öfter werden Accounts gesperrt - von facebook bis Google-Ads - oder Nutzungsverträge einseitig und fristlos aufgekündigt, z.B. shopify, meist wegen angeblicher Verstöße gegen die AGB.

Betroffen ist vor allem das aufstrebende Online-Unternehmertum hierunter junge Startups, Blogger sowie Influencer gleichermaßen. Alle erfolgreichen Repräsentanten dieser Disziplinen haben im Grunde für ihr Business die gleichen Interessen: Kontinuität beim Einkommen auf Grundlage einer funktionierenden und vor allem administrierbaren  Onlinepräsenz als Basis für den Erfolg!

Immer öfter kommt es nach Accountsperrungen zu Problemen mit den Betreibern, denn viele vereiteln kategorisch eine echte Kommunikation mit den Betroffenen. Vor allem aber werden keine Gründe genannt, sondern vielmehr gebetsmühlenartig auf Richtlinien und Nutzungsbedingungen rekurriert, die angeblich verletzt sein sollen. „Viele berichten von einer Art Zermürbungstaktik, vom Gefühl mit dem eigenen Anliegen trotz größter Anstrengungen immer wieder einfach gegen eine Wand zu laufen“, so Rechtsanwalt Fritsch.

Allerdings: Ein deutsches Oberlandesgericht hat jetzt entschieden, dass im Rahmen eines juristischen Verfahrens die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen für die Kündigung eines Vertrages über die Nutzung eines sozialen Netzwerkes vorliegen, vom Betreiber zu tragen ist. Vor Gericht muss der Betreiber als Ross und Reiter nennen können, wenn der Ausschluss Bestand haben soll.

Rechtsanwalt Fritsch: „Aus diesem Grund macht auch oftmals die Einstweilige Verfügung als Rechtsmittel allein zur zeitnahen Sicherung notwendiger Liquidität Sinn. Nebeneffekt: Es kommt etwas Ruhe in die Angelegenheit und Strategien können vielleicht auf andere Portale übertragen werden.“

Dass eine solche Kündigung im Rahmen eines Eilverfahrens durch die Betreiber zurückgenommen wird, passiert nur in der Minderheit von Fällen, weiß Fritsch, die Einstweilige Verfügung gibt Betroffenen allerdings vor allem die Möglichkeit, z.B. Guthaben, Kundenlisten etc. zu retten oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden.

Zurück zur Kündigung: Ein Verstoß gegen Nutzungsbedingungen allein reicht noch nicht, für eine zulässige und dauerhafte Kündigung, vor allem nicht, wenn der Verstoß nicht dokumentiert werden kann. Allerdings führt das Gericht auch aus, dass der bloße Verlust von Daten noch keinen Schaden auslöst und damit auch keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Das OLG Dresden hatte 12. Dezember 2023 zum Aktenzeichen 4 U 1049/23 ein entsprechendes Urteil gefällt. Dieses verpflichtet facebook, ein gesperrtes Profil mit allen Verknüpfungen wieder online zu stellen, 1500 Euro Schadensersatz zu zahlen und  die Hälfte der Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten zu übernehmen, die Kosten im außergerichtlichen Verfahren sogar komplett. Die Kontosperrung war vorgenommen worden, weil der Profilbetreiber die neuen AGB von facebook nicht akzeptieren wollte, dies wurde als Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen ausgelegt und damit als Auslöser für eine fristlose Sperrung.

Im Verfahren bleibt unbelegt, ob der Profil-Eigner eine Erinnerung vor Schließung seines Accounts bekommen habe. Der Kläger führte an: Die erzwungene Zustimmung sei sittenwidrig. Die Beklagte missbrauche ihre marktbeherrschende Stellung. Das Gericht bemängelte seinerseits, dass facebook keine Möglichkeit zur Stellungnahme angeboten habe und auch keine Wege aufgezeigt habe, wie das gelöschte Profil wieder hätte aktiviert werden können.

Das Urteil zeigt, dass Profilbetreiber und  Accountbesitzer sich nicht etwa mit der Sperrung ihrer Konten einfach abfinden müssen sondern juristisch erfolgreich dagegen vorgehen können. Nach Fritsch zeige die Entscheidung aber auch deutlich, dass „Detailfragen im normalen Klageweg aufgelöst werden müssen.“

Die spezialisierte Kanzlei Hafencity hat im Bereich Kontosperrungen seit Jahren bundesweit Erfahrung aus einer Vielzahl von gerichtlichen wie außergerichtlichen Verfahren.  Gerne steht Herr Rechtsanwalt Fritsch mit seinem Knowhow bundesweit für effektive Lösungsstrategien zur Seite.   


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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