Akteneinsicht beantragen – geht das auch ohne Anwalt?
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Grundsätzlich ja – aber es gibt Hürden.
Wer als Beschuldigter oder Betroffener einer polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlung Einsicht in die Akte erhalten möchte, fragt sich oft: Brauche ich dafür unbedingt einen Anwalt? Die kurze Antwort lautet: Nein, aber…
Akteneinsicht ohne Anwalt ist möglich – aber nicht immer praktikabel
Zwar sieht das Gesetz grundsätzlich vor, dass auch Betroffene oder Beschuldigte selbst einen Antrag auf Akteneinsicht stellen können. In der Praxis zeigt sich jedoch schnell: Die Hürden sind hoch.
Denn:
- Beschuldigten wird Akteneinsicht oft verwehrt, da Ermittlungsbehörden befürchten, der Ablauf der Ermittlungen könnte dadurch gefährdet werden.
- Die Anträge müssen korrekt formuliert und rechtlich fundiert begründet sein – das ist ohne juristische Erfahrung schwierig.
- Die Bearbeitungsdauer kann sich bei Anträgen ohne anwaltliche Beteiligung erheblich verlängern.
Akteneinsicht durch einen Anwalt: Schnell, effektiv, sicher
Ein Anwaltkann unmittelbar über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) Akteneinsicht beantragen und erhält die Unterlagen in der Regel schneller. Zudem werden formale Fehler vermieden, und man erhält Einblick in den kompletten Aktenbestand, was bei der Verteidigung oder weiteren Entscheidungen entscheidend sein kann.
Unser Tipp:
Wenn es Ihnen vor allem um die Einsichtnahme in Ihre Akte geht, ohne gleich eine umfassende Vertretung zu beauftragen, ist es oft der einfachere und sichere Weg, einen Anwalt ausschließlich für diesen Schritt zu mandatieren.
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