Alleinerbe muss Pflichtteil auszahlen – das sollten Pflichtteilsberechtigte wissen!

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Wurden Sie im Testament nicht oder nur teilweise bedacht?
Dann haben Sie unter Umständen Anspruch auf den gesetzlich garantierten Pflichtteil – und der Alleinerbe muss diesen Pflichtteil auszahlen.

➡️ Viele Betroffene wissen nicht, dass ihnen trotz Enterbung oder geringer Erbeinsetzung ein erheblicher Geldanspruch zusteht.
➡️ Und viele Alleinerben unterschätzen, welche rechtlichen und finanziellen Pflichten sie treffen.


Was ist der Pflichtteil – und wann muss der Alleinerbe zahlen?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich verankerter Mindestanspruch auf den Nachlass (§§ 2303 ff. BGB). Er steht nahen Angehörigen wie

  • Kindern,

  • Ehepartnern oder

  • Eltern

zu, wenn sie ganz oder teilweise vom Erbe ausgeschlossen wurden.

📌 Der Pflichtteil besteht in einem reinen Geldanspruch – der Alleinerbe muss diesen auszahlen.


🏠 Praxisbeispiel: Tochter enterbt – Alleinerbe ist der neue Ehepartner

Herr K. setzt in seinem Testament seine zweite Ehefrau als Alleinerbin ein. Seine Tochter aus erster Ehe wird nicht erwähnt. Nach dem Tod wird klar: Der Nachlass umfasst ein Haus und Vermögen im Gesamtwert von rund 400.000 €.

Die Tochter hat trotz Enterbung Anspruch auf ihren Pflichtteil in Höhe von 1⁄4, also 100.000 € – und die Ehefrau als Alleinerbin muss diesen Pflichtteil auszahlen.

Kommt sie dieser Pflicht nicht freiwillig nach, kann die Tochter ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen.


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Ja – der Pflichtteil besteht unabhängig vom Testament und kann auch gegen den Willen des Erben geltend gemacht werden.


Pflichtteil fordern – aber rechtzeitig

Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach 3 Jahren ab Kenntnis vom Todesfall und der Enterbung.
Wer zu lange zögert, verliert seinen Anspruch dauerhaft.


Fazit: Der Alleinerbe hat Pflichten 

Wenn Sie zu den Pflichtteilsberechtigten zählen, lohnt es sich, Ihre Ansprüche genau prüfen zu lassen.
Und wenn Sie Alleinerbe sind, sollten Sie wissen: Sie haften auch für Pflichtteilsforderungen – notfalls mit dem gesamten Nachlass.

Ich berate und vertrete Sie bundesweit bei Pflichtteilsstreitigkeiten – egal ob Sie
🔹 Pflichtteilsberechtigter sind und Ihren Anspruch geltend machen möchten oder
🔹 Alleinerbe sind und wissen möchten, wie Sie korrekt und rechtssicher auszahlen.


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