Altersdiskriminierung im Finanzwesen - Gericht entscheidet zugunsten eines 88-Jährigen

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Das Amtsgericht (AG) Kassel hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass eine Bank einen 88-jährigen ehemaligen Vorsitzenden des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mit 3.000 Euro entschädigen muss. Die Bank hatte den Abschluss eines Kreditkartenvertrags mit dem Rentner abgelehnt, mit der Begründung einer "ungünstigen Rückzahlungsprognose" aufgrund seines Alters.

Entscheidung des Gerichts: Ungünstige Rückzahlungsprognose als Altersdiskriminierung

Das Gericht stellte klar, dass eine "ungünstige Rückzahlungsprognose" kein sachlicher Ablehnungsgrund sei, sondern als Altersdiskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) betrachtet werde. Nach § 1 AGG ist die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihres Alters untersagt, auch beim Abschluss zivilrechtlicher Verträge gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG.

Entschädigung nach dem AGG: Bank muss zahlen

Gemäß § 21 Abs. 2 AGG muss der potenzielle Vertragspartner, der trotzdem diskriminiert, eine Entschädigung zahlen. In diesem Fall wurde die Bank dazu verpflichtet, dem 88-jährigen ehemaligen Richter des BAG eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro zu zahlen.

Amüsante Anekdote: Ehemaliger BAG-Vorsitzender als Kreditkartenantragsteller

Besonders kurios macht den Sachverhalt die Tatsache, dass es sich bei dem 88-Jährigen um einen ehemaligen Vorsitzenden Richter des Bundesarbeitsgerichts handelt. Dieser bezieht eine monatliche Pension von 6.400 Euro, und der Kreditkartenvertrag sollte lediglich einen Verfügungsrahmen von 2.500 Euro haben. Dennoch lehnte die Bank den Vertragsabschluss ab, mit der Begründung, es sei wahrscheinlicher, dass der ältere Mann bald sterbe, und der Aufwand für die Bank sei zu hoch, etwaige Rückforderungsansprüche gegenüber den Erben durchzusetzen.

Gerichtliche Begründung: Kein sachlicher Grund für die Ablehnung

Das AG Kassel betonte, dass das Alter des Antragstellers kein sachlicher Grund für die Ablehnung sei. Selbst wenn der Rentner in absehbarer Zeit versterben sollte, müssten die Erben mögliche Schulden übernehmen. Das Gericht argumentierte, dass die Identifizierung der Erben in den meisten Fällen möglich sei und der mit dem Aufwand verbundene mögliche Mehraufwand für die Bank keinen Grund darstelle, einem älteren Menschen die Beantragung einer Kreditkarte zu verweigern.

Fazit: Gericht setzt Zeichen gegen Altersdiskriminierung im Finanzwesen

Das Urteil des AG Kassel sendet ein wichtiges Signal gegen die Altersdiskriminierung im Finanzwesen. Es betont, dass das Alter allein kein legitimer Grund für die Ablehnung von Finanzdienstleistungen sein kann. Der Rechtsstaat schützt die Rechte der Verbraucher und zeigt, dass diskriminierende Praktiken nicht toleriert werden.


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