Anordnung der MPU, Medizinisch-psychologische Untersuchung, Idiotentest ab 1,1 ‰ und unter 1,6 ‰?

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Am 12.05.2016 habe ich als Fachanwältin für Verkehrsrecht am 8. Therapeuten-Wissensforum der pima-mpu-GmbH teilgenommen. Im Rahmen der Veranstaltung wurden zu den Themen

  • MPU ab dem 1,1 Promille
  • Abstinenzkontrollen beim Drogen- und Alkoholmissbrauch
  • Depression und Fahreignung und Anordnung der MPU

von erfahrenen Psychologen referiert. Die Veranstaltung war für mich als Fachanwältin für Verkehrsrecht extrem wichtig, vor allem im Hinblick auf die Beratung meiner Mandanten im Zusammenhang mit der Anordnung der MPU, Abstinenznachweis im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen sowie die Frage der Depression und Fahreignung.

Anordnung der MPU unter 1,6 Promille?

Im Januar 2016 fand in Goslar der 54. Verkehrsgerichtstag statt. Experten unterschiedlichster Fachbereiche, darunter Juristen, Ingenieure und auch Psychologen, diskutierten aktuelle Fragen des Verkehrsrechts und gaben Empfehlungen für mögliche Gesetzesänderungen. Die MPU-Berater waren dabei und verfolgten eine interessante und intensive Diskussion darüber, ob zukünftig eine MPU schon bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille angeordnet werden sollte. Derzeit liegt der Grenzwert in den meisten Bundesländern, u. a. Hamburg Bremen, bei 1,6 Promille. Inzwischen haben einige Verwaltungsgerichte, wie z. B. Baden Württemberg, Berlin, Bayern, entschieden, dass bereits ab einer Alkoholisierung von 1,1 Promille die MPU, also der gefürchtete „Idiotentest“ anzuordnen sei, wenn jemand wegen einer Alkoholfahrt im Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug erstmals auffällig geworden ist.

Konsequenzen: Führerscheintourismus innerhalb Deutschlands

In anderen Bundesländern wird die strenge Rechtsprechung noch nicht umgesetzt, sodass zurzeit eine gravierende Rechtsunsicherheit besteht; Ungleichbehandlungen sind nicht auszuschließen. Insbesondere haben Alkoholsünder Schwierigkeiten bei der Vorbereitung auf die MPU, da klare Vorgaben des Gesetzgebers auf eine bundesweit einheitliche Anwendung zurzeit fehlen. Darüber hinaus kann es möglicherweise zu einem Führerscheintourismus innerhalb Deutschlands kommen, wenn beispielsweise ein in Berlin wohnhafter Autofahrer, der seinen Führerschein wegen eines Blutalkoholwertes zwischen 1,1 und 1,6 Promille verloren hat, die MPU in Hessen, Hamburg oder Bremen absolviert, wo die MPU-Vorschriften von der Führerscheinbehörden und Gerichten noch nicht so streng gehandhabt werden.

Rechtliche Problem: Uneinheitliche Rechtsprechung in Deutschland

Das Expertengremium des 54. Verkehrsgerichtstags hat die klare Empfehlung ausgesprochen, dass eine MPU-Anordnung ab 1,1 Promille sinnvoll ist. Unterhalb von 1,1 Promille besteht hierfür jedoch keine Notwendigkeit, da die Gefahr einer erneuten Auffälligkeit unter Alkoholeinfluss wesentlich geringer ist. Der Gesetzgeber sollte Änderungen in den entsprechend Gesetzen und Verordnungen herbeiführen, die zu einer bundesweit einheitlichen Regelung im Bereich der MPU führen. Es besteht ein Auslegungswiderspruch in der aktuellen Anwendung des § 13 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieser führt zu regional unterschiedlicher Praxis bei der Anordnung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU sog. Idiotentest). Die Vorschrift des § 13 FeV bedarf daher umgehend einer eindeutigen Formulierung.

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch nicht so viele wissenschaftlich fundierte Ergebnisse vor, die eine Senkung der Promillegrenze für die Anordnung der MPU von 1,6 auf 1,1 Promille tatsächlich rechtfertigen. Es wird also auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtshofs gewartet oder vielleicht kommt es aufgrund der Empfehlungen der Experten des 54. Verkehrsgerichtstags zu einer Änderung der Vorschrift des § 13 FeV durch die Gesetzgeber.

Fazit:

Fest steht: Nur wer die gefürchtete und mit zum Teil teuren Vorbereitungskursen verbundene Untersuchung erfolgreich meistert, kann wieder einen Führerschein erhalten. Allerdings wird des Öfteren vergessen, dass hierzu in erster Linie eine gute Beratung und Vertretung durch einen auf MUP spezialisierten Anwalt gehört.

Wenn Sie im Straßenverkehr mit Alkohol oder Drogen auffällig geworden sind, wenden Sie sich bitte umgehend vertrauensvoll an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Denn nur durch eine umfassende Beratung von Anfang an kann Ihnen effektiv und interessengerecht geholfen werden.

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi

Strafverteidigerin & Fachanwältin für Verkehrsrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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