Arzthaftungsrecht - Schädigung des Nervus tibialis infolge Falschlagerung

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Landgericht Hamburg - vom 26. Dezember 2013

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Schädigung des Nervus tibialis infolge Falschlagerung nach Kapsulektomie, LG Hamburg, Az. 303 O 339/10

Chronologie:

Die Klägerin befand sich im Hause der Beklagten zwecks Implantatentfernung und Kapsulektomie der rechten Brust. Postoperativ lagerte die Beklagte sie fehlerhaft, so dass sich eine Nervschädigung im rechten Bein ab Höhe des Kniegelenks einstellte. Es waren vier Folgeoperationen erforderlich. Ein Dauerschaden liegt vor.

Verfahren:

Das Landgericht Hamburg hat den Vorfall mittels eines neurologischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Nachdem der Gutachter eine Fehlerhaftigkeit der Behandlung konstatierte, schlug das Gericht den Parteien zunächst einen Vergleich über 100.000,- Euro vor, der jedoch von der Klägerin als untersetzt abgelehnt wurde. Daraufhin verurteilte das Gericht die Beklagte zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 40.000,- Euro nebst Zinsen und stellte zudem fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, sämtliche weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen. Die weiteren Gesamtschäden liegen im deutlich sechsstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Nach Zusprechung der Feststellungsanträge ist es nunmehr erforderlich, die materiellen Ansprüche zu eruieren und konkret zu beziffern. Allein die Verdienstausfallschäden der Klägerin liegen im sechsstelligen Eurobereich. Über die Höhe werden die Prozessvertreter der Klägerin mit der Versicherung der Beklagten in den nächsten Wochen verhandeln, so der allein sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt.


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