Auch eine Abmahnung von der FAST Fashion Brands GmbH wegen Verletzung der Marke „ESHA“ erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei internetrecht-rostock.de wurde mir eine Abmahnung der Rechtsanwälte CBH für die FAST Fashion Brands GmbH  wegen einer Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die Rechtsanwälte CBH mahnen für die FAST Fashion Brands GmbH eine Markenrechtsverletzung ab. Gegenstand der Abmahnung ist die angebliche Verletzung der Wortmarke „ESHA“ bei dem Angebot einer Textilie. Die Marke „ESHA“ ist u.a. für Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen in der Nizza-Klasse 25 registriert worden.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor. Zudem werden Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 50.000 € geltend gemacht. Des Weiteren wird eine Auskunft gefordert. 

Meine Einschätzung:  

Im Rahmen einer Beratung sollte geprüft werden, ob das beanstandete Angebot tatsächlich gegen die Marke „ESHA“ verstößt. Eine Unterlassungserklärung sollte ganz grundsätzlich nur dann abgegeben werden, wenn diese auch eingehalten werden kann.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.500 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte. 

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.   

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten? 

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte CBH für die FAST Fashion Brands GmbH erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen: 

  • Rufen Sie mich einfach an. 
  • Schicken Sie mir eine E-Mail. 
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen. 

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Richard

Beiträge zum Thema