Audi RS GT EtronRückruf Brandgefahr
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Der Audi RS/GT E-Tron wie der Porsche Tycan müssen aufgrund erheblicher Mängel an der Hochvoltbatterie erneut in die Werkstätten – diesmal in den USA. Medienberichten zufolge kann ein Kurzschluss im Hochspannungsbatteriesystem zu einer unmittelbaren Brandgefahr führen. Neben den in den USA betroffenen Modellen besteht auch für Audi-Fahrzeuge in Deutschland ein erhebliches Risiko, das bereits zu mehreren Rückrufen geführt hat. Zuletzt war es im April 2024 ein Zelldefekt in der Batterie, der einen Brand auslösen konnte, und auch eine unzureichende Abdichtung der Batterie war bereits Gegenstand eines Rückrufs im Jahr 2023.
Betroffen sind 100% der ca. 6.500 Audi RS/GT E-Tron-Fahrzeuge in den USA, die dringend in die Werkstätten müssen. Auch in Deutschland ist mit einer Ausweitung der Rückrufe zu rechnen, da ähnliche Probleme bereits bekannt sind. Das Kraftfahrtbundesamt soll derzeit einen neuen Rückrufen Deutschland prüfen. Diese fortlaufenden Mängel stellen eine ernsthafte Gefährdung der Verkehrssicherheit dar und werfen erhebliche Fragen zur Produkthaftung und Gewährleistungspflicht von Audi auf.
Gewährleistungsansprüche und rechtliche Möglichkeiten
Nach deutschem Recht haben Käufer grundsätzlich Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Dies ergibt sich aus § 437 BGB in Verbindung mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung, die für Neuwagen zwei Jahre ab Kaufdatum gilt. Für Audi RS/GT E-Tron-Modelle, die 2022 gekauft wurden, verjähren die Gewährleistungsansprüche somit zum Jahresende 2024. Innerhalb dieser Frist haben betroffene Käufer Anspruch auf Nacherfüllung, d. h. Audi ist verpflichtet, den Mangel entweder durch Reparatur oder Austausch zu beheben (§ 439 BGB).
Sollte Audi den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen oder ist die Nacherfüllung erfolglos, stehen dem Käufer die Rechte auf Minderung des Kaufpreises (§ 441 BGB) oder Rücktritt vom Vertrag (§ 440, § 323 BGB) zu. Zusätzlich kann bei einem Verschulden von Audi ein Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB geltend gemacht werden. Die wiederholten Mängel im Zusammenhang mit der Hochvoltbatterie und anderen sicherheitskritischen Bauteilen, wie den Bremsen, könnten darüber hinaus Ansprüche aus der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) begründen, sofern nachgewiesen werden kann, dass Audi für die fehlerhafte Konstruktion oder Produktion verantwortlich ist.
Rückrufe und Sicherheitsrisiken
Angesichts der potenziellen Brandgefahr ist die Situation rechtlich besonders brisant. Ein Fahrzeughersteller ist gemäß § 823 BGB schadensersatzpflichtig, wenn er durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln Leib, Leben oder Eigentum eines Dritten gefährdet. Die Tatsache, dass Audi bereits mehrere Rückrufe wegen sicherheitskritischer Mängel durchführen musste, insbesondere bei der Hochvoltbatterie, deutet auf eine möglicherweise systematische Fehlentwicklung hin.
Markus Klamert, Partner der Kanzlei Klamert & Partner in München, erklärt: „Die wiederholten Rückrufe aufgrund der Hochvoltbatterie sind ein klarer Verstoß gegen die gesetzliche Pflicht zur Mängelbeseitigung. Darüber hinaus stellt die potenzielle Brandgefahr ein erhebliches Risiko für Leib und Leben der Verbraucher dar. Die betroffenen Audi-Kunden sollten dies keinesfalls hinnehmen und ihre rechtlichen Ansprüche energisch verfolgen.“
Handlungsempfehlungen für Audi-Kunden
Betroffene Audi-Besitzer sollten ihre Gewährleistungsansprüche jetzt geltend machen, bevor die Verjährung eintritt. Handeln Sie schnell, wenn Ihr Fahrzeug 2022 erworben wurde, da die Ansprüche Ende 2024 verjähren. Neben der Sachmängelhaftung greift in vielen Fällen auch die Neuwagengarantie, die in der Regel eine kostenlose Reparatur oder Nachlieferung des Fahrzeugs umfasst.
Käufer sollten sich jedoch nicht nur auf temporäre Lösungen wie Software-Updates oder die Begrenzung des Ladezustands auf 80 Prozent verlassen, wie es Audi derzeit anbietet. Diese Maßnahmen beseitigen das eigentliche Problem nicht dauerhaft und mindern den Wert des Fahrzeugs. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Minderung des Kaufpreises könnten in vielen Fällen die bessere Option sein, insbesondere wenn das Fahrzeug über längere Zeit in der Werkstatt verbleiben muss.
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag könnte insbesondere dann in Betracht kommen, wenn die Reparaturdauer unangemessen lang ist oder der Mangel trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche nicht endgültig behoben wird. In diesem Fall ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzufordern.
Rechtsschutz und Prozesskostenfinanzierung
Derzeit übernehmen alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland die Kosten für eine juristische Auseinandersetzung, sofern der Rechtsschutzvertrag bereits zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses bestand. Für Kunden ohne Rechtsschutzversicherung gibt es außerdem die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung, bei der das Kostenrisiko vollständig übernommen wird.
Die Kanzlei Klamert & Partner vertritt deutschlandweit in über 15.000 Verfahren betroffene Verbraucher und gehört zu den führenden Kanzleien im Bereich Automobilrecht und Verbraucherschutz. Rechtsanwalt Klamert und sein Team stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung gerne zur Verfügung.
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