Auskunftei Schufa gibt nach und verkürzt Dauer von Datenspeicherung

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Auskunftei Schufa gibt dem Druck der Verbraucher und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nach und verkürzt die Speicherdauer für Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate. Im Vorfeld hatte am EuGH der Generalanwalt Priit Pikamäe in seinen Schlussanträgen am 16. März 2023 bereits angedeutet, dass die lange Speicherdauer von drei Jahren dem europäischen Datenschutz widerspricht (Az.: C-634/21). Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte zeitgleich am 28. März 2023 ein entsprechendes Schufa-Verfahren aus, um die endgültige Entscheidung des EuGH in der Sache abzuwarten. Die Schufa reagierte somit auf die jüngsten juristischen Entwicklungen und erleichtert den Start für ehemalige insolvente Verbraucher zurück ins Geschäftsleben. Durch negative Schufa-Einträge haben Verbraucher oftmals Schwierigkeiten, Kreditverträge abzuschließen oder Wohnungen anzumieten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern mit Schufa-Problemen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Mehr Infos zum Thema Schufa gibt es auf unserer speziellen Website.

Geschäftsmodell der Schufa steht am EuGH auf der Kippe

Wer einen Kredit benötigt, eine neue Wohnung anmieten oder gar ein Haus bauen oder kaufen möchte, der wird schnell mit der Schufa konfrontiert. Banken, Telekommunikationsdienste oder Energieversorger überprüfen meist bei privaten Auskunfteien wie der Schufa die Kreditwürdigkeit einer Person. Dieses lukrative Geschäftsmodell der Auskunftei Schufa steht jetzt auf der Kippe.

Zum einen verstößt die Erstellung des sogenannten Score-Wertes für die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern nach Ansicht eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und damit gegen Europarecht. Und zum anderen stößt die Dauer der Datenspeicherung auch auf Kritik am EuGH. Die Schufa dürfe Daten aus öffentlichen Verzeichnissen - wie beispielsweise die Register der Insolvenzgerichte - nicht länger speichern als das öffentliche Verzeichnis selbst, erläuterte Generalanwalt Priit Pikamäe am 16. März 2023 in seinen Schlussanträgen (Az.: C-634/21). Mit dem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet. Im Mittelpunkt stehen mehrere Verfahren aus Deutschland. Die Schlussanträge sind für das Gericht nicht bindend, oft folgen sie ihnen aber. Mit der Reduzierung der Speicherdauer ist jetzt die Schufa einem Urteil zuvorgekommen.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von 37 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Sozial-, Arbeits-, Verkehrs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

Foto(s): Pixabay

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema