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Berechtigungsanfrage BVB Merchandising erhalten?

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Die Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen haben kürzlich an einen unserer Mandanten eine sogenannte Berechtigungsanfrage versendet. Darin bitten sie im Auftrag ihrer Mandantin, der BVB Merchandising GmbH, um Auskunftserteilung über ein Recht zur Markenbenutzung.


In der Berechtigungsanfrage heißt es, dass unser Mandant über Ebay Kleinanzeigen diversen Schmuck zum Kauf angeboten haben soll und diesen mit der geschützten Marke "BVB" beworben habe. Bei dem Schmuck handele es sich jedoch wahrscheinlich nicht um Originalware, die seitens der Markeninhaberin BVB Merchandising GmbH selbst in den Verkehr gebracht worden sei. Insofern stehe der Vorwurf im Raum, dass es sich bei den angebotenen Artikeln um markenverletzende Ware handele. Unser Mandant wird aufgefordert, binnen einer bestimmten Frist Auskunft darüber zu erteilen, woher er ein Recht zur Benutzung der Marke "BVB" herleite. 

Berechtigungsanfrage oder Abmahnung?

Bei einer Berechtigungsanfrage handelt es sich nicht um eine Abmahnung. Allerdings sollte eine Berechtigungsanfrage trotzdem keinesfalls ignoriert werden! In diesem Fall könnte der Ausspruch einer markenrechtlichen Abmahnung nebst Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und der Aufforderung zur Erstattung von Anwaltskosten die Folge sein. Daher sollten Empfänger einer Berechtigungsanfrage diese unbedingt zum Anlass nehmen, die im Raum stehende Markenrechtsverletzung von einem spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. 

Vorbeugende Unterlassungserklärung

Sofern sich auf Grundlage dieser Überprüfung herausstellen sollte, dass tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorgelegen hat, bietet sich zum Beispiel die Abgabe einer vorbeugenden strafbewehrten Unterlassungserklärung an. Dies hätte den Vorteil, dass die Gegenseite dann nicht mehr die Erstattung ihrer Rechtsanwaltskosten verlangen könnte. Die zielführende Lösung in jedem Einzelfall sollte nach der spezialisierten Überprüfung einer jeden Berechtigungsanfrage besprochen und umgesetzt werden.

Wir helfen Ihnen gerne!

Unsere Fachanwaltskanzlei verfügt über erhebliche und langjährige Erfahrung in dem Umgang mit den Berechtigungsanfragen oder Abmahnungen der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen, sodass wir ganz sicher sind, auch Ihnen in Ihrer Angelegenheit, unabhängig davon, ob Sie eine Berechtigungsanfragen oder eine Abmahnung erhalten haben, weiterzuhelfen.

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche erste Einschätzung zu Ihrem Fall an. Senden Sie uns dazu Ihr Schreiben einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen uns unter 02307-17062 an. Wir beraten Privatpersonen, Selbständige, Onlinehändler und Unternehmen im gesamten Bundesgebiet.


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