Berechtigungsanfrage der Meta Platforms, Inc. wegen der markenrechtlich geschützten Bezeichnung „REELS“

  • 1 Minuten Lesezeit
Im Rahmen einer Beratungsanfrage wurde eine Berechtigungsanfrage von den Grünecker Patent- und Rechtsanwälten im Auftrag von Meta Platforms, Inc., dem Betreiber der bekannten sozialen Netzwerke und Softwareanwendungen Facebook und Instagram, vorgelegt. Dabei geht es um die potenzielle Verletzung der von Meta gehaltenen Rechte an der Marke „REELS“, die als Unionsmarke unter der Nummer 018342099 geschützt ist. Den Adressaten wird aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, in welchem Zusammenhang sie die Marke nutzen möchten. Es wird klargestellt, dass es sich bei dem Schreiben nicht um eine unmittelbare Abmahnung, sondern um eine Berechtigungsanfrage handelt. Es wird darauf hingewiesen, dass besondere Vorsicht bei der Verwendung des Begriffs „REELS“ geboten ist, insbesondere bei Markenanmeldungen. Bei Erhalt eines solchen Schreibens oder einer Abmahnung wird dazu geraten, fachanwaltlichen Rat einzuholen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden, zumal die Streitwerte in diesen Fällen sehr hoch sein können. Die Kanzlei Heidicker bietet bundesweit eine kostenlose Ersteinschätzung an und ist unter ra@kanzlei-heidicker.de oder telefonisch direkt erreichbar.


Aktuell wurde uns im Rahmen einer Beratung eine Berechtigungsanfrage, ausgesprochen durch die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte im Auftrag der Meta Platforms, Inc. vorgelegt.


Die Kollegen lassen darauf hinweisen, dass bekanntlich die Meta Platforms, Inc. die berühmten sozialen Netzwerke und Softwareanwendungen Facebook und Instagram betreibt. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Meta Inhaberin von Rechten an der Marke „REELS“ ist.


So besteht u. a. Schutz der Bezeichnung „REELS“ als Unionsmarke unter der Nummer 018342099.


Meta habe festgestellt, dass der Adressat der Berechtigungsanfrage eine Marke angemeldet habe, welche potentiell dazu geeignet wäre, Rechte von Meta zu verletzen. In diesem Zusammenhang wird seitens Meta verlangt Auskunft darüber zu geben, in welchem Zusammenhang die gewünschte Marke genutzt werden soll.


Um was für ein Schreiben handelt es sich hier genau?


Es handelt sich keinesfalls um eine unmittelbare Abmahnung, sondern vielmehr um eine Art der Berechtigungsanfrage. Zunächst dürfte für viele Leser des Artikels erstaunlich sein, dass die Bezeichnung „REELS“ markenrechtlich geschützt ist. Es gilt daher grundsätzliche Vorsicht bei der Verwendung dieser Bezeichnung, insbesondere sollte man im Falle von Markenanmeldungen eine derartige Bezeichnung unbedingt meiden.


Es bietet sich in derartigen Fällen ausdrücklich an, eine fachanwaltliche Stellungnahme vorzunehmen, um mögliche weitere Konsequenzen zu vermeiden. Die Streitwerte in Angelegenheiten dieser Art sind, soweit es zu einer Abmahnung kommt, extrem hoch.


Sollten Sie ebenfalls ein derartiges Schreiben oder eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer fachanwaltlichen Hilfe zur Verfügung. Wir bieten Ihnen hierzu eine kostenlose Ersteinschätzung an. Senden Sie uns Ihr Schreiben unter ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unmittelbar an.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema