Bestattungskosten im Erbrecht: Wann müssen Erben wirklich zahlen?
- 2 Minuten Lesezeit

Frankenthal/Berlin – Für viele Hinterbliebene stellen Bestattungskosten eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Doch wer haftet, wenn der Nachlass überschuldet ist und kein enger Kontakt mehr zum Erblasser bestand? Das Landgericht Frankenthal hat in einem aktuellen Urteil (Az. 8 O 189/24 vom 27.02.2025) die Rechte von Erben gestärkt, die sich nachträglich gegen die Annahme der Erbschaft wehren – unter bestimmten Voraussetzungen.
Der Fall: Witwe bleibt auf Bestattungskosten sitzen
Im konkreten Fall hatte ein Vater seinen Sohn aus erster Ehe testamentarisch als Erben eingesetzt. Zum Zeitpunkt des Todes bestand jedoch kein Kontakt mehr zwischen Vater und Sohn. Die Witwe – also die zweite Ehefrau des Verstorbenen – übernahm zunächst die Bestattungskosten in Höhe von rund 7.500 Euro. Diese wollte sie später vom Sohn ersetzt bekommen, da dieser die Erbschaft nicht formell ausgeschlagen hatte (§§ 1942 ff. BGB).
Der Sohn berief sich jedoch auf einen Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses und focht die Erbschaftsannahme gemäß §§ 1954, 1955, 1957 BGB an – mit Erfolg.
Gericht: Anfechtung der Erbschaft wegen Irrtums möglich
Die 8. Zivilkammer des LG Frankenthal bestätigte die Wirksamkeit der Anfechtung. Nach Auffassung des Gerichts lag ein rechtlich anerkannter Irrtum vor: Der Sohn wusste nicht, dass die Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind und der Nachlass damit überschuldet war. Dies stellt laut Gericht eine „wesentliche“ Forderung dar, die im Rahmen der Irrtumsanfechtung entscheidend ist.
Besonders interessant: Die Witwe selbst hatte dem Sohn vor dem Tod des Erblassers mitgeteilt, dass die Bestattungskosten durch den Verkauf eines Autos gedeckt werden könnten. Dies stützte die Annahme des Gerichts, dass der Irrtum des Sohnes glaubhaft war.
Fazit: Witwe bleibt auf den Kosten sitzen
Da nach § 1968 BGB in der Regel der Erbe für die Bestattungskosten aufkommt, stellte sich die zentrale Frage, ob der Sohn überhaupt noch als Erbe gilt. Das Urteil macht deutlich: Wird die Erbschaft wirksam wegen eines Irrtums angefochten, entfällt auch die Pflicht zur Tragung der Bestattungskosten. Damit blieb die Witwe letztlich auf den Kosten sitzen – eine bittere, aber rechtlich klare Entscheidung.
Was bedeutet das für Erben und Hinterbliebene?
Die Entscheidung unterstreicht, wie komplex und oft missverständlich das deutsche Erbrecht sein kann – insbesondere wenn es um die Themen Erbausschlagung, Irrtumsanfechtung und Nachlassverbindlichkeiten geht. Eine rechtzeitige und kompetente Beratung kann hier entscheidend sein, um unliebsame finanzielle Folgen zu vermeiden.
RA Cocron GmbH & Co. KG – Ihre Experten im Erbrecht
Ob Erbausschlagung, Nachlassabwicklung oder Anfechtung der Erbschaft: Die RA Cocron GmbH & Co. KG mit Hauptsitz in Berlin und Zweigstellen in München und Frankfurt berät Sie kompetent und engagiert zu allen Fragen rund ums Erbrecht. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung, strategischem Denken und einem europaweiten Netzwerk.
Jetzt informieren und Termin vereinbaren unter:www.ra-cocron.de
Tipp: Sie haben geerbt, sind sich aber über den Nachlasswert unsicher? Warten Sie nicht zu lange – die Frist zur Ausschlagung beträgt nur sechs Wochen (§ 1944 BGB). Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei allen notwendigen Schritten.
Artikel teilen: