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Beziehung gescheitert? Rückforderung von Luxusgeschenken berechtigt?

  • 1 Minuten Lesezeit

Ihre Beziehung ging in die Brüche? Sie sehen sich Rückgabe- oder Rückzahlungsforderungen ausgesetzt oder wollen solche gegenüber Ihrem Ex-Partner geltend machen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden.:

Das "Aus" einer Beziehung führte in dieser Entscheidung nicht zu Ansprüchen auf Rückgabe von Geschenken.

Der Entscheidung zu Grunde lag ein Fall, wo eine Beziehung nach 1,5  Jahren in die Brüche ging. Beide Partner waren finanziell gut gestellt. Indes glaubte der Mann, seiner Ex-Partnerin eine Kreditkarte (AMEX) zur eigenen Verwendung überlassen zu müssen. Allein über diese Karte ließ die Patnerin Ausgabe von rund € 1.000,00.- laufen.


Der Mann forderte von seiner Geliebten/Ex-Partnerin Schmuck (Diamantohrringe) und € 200.000,00.- zurück, welche er für u.a. für Reisen und Luxuseinkäufe ausgegeben hat.


Zu beachten sei daher laut OLG, dass die Geschenke "einem luxuriösen, exklusiven, eher konsumorientierten Lebensstil entsprangen, zu dem nach dem übereinstimmenden Vortrag der -
finanziell gut situierten - Parteien der Einkauf in hochpreisigen Geschäften ebenso wie der regelmäßige Besuch teurer Restaurants dazugehörte". Auch hätten die Ausgaben den klagenden
Mann finanziell nicht besonders angestrengt oder gar in eine prekäre Situation geführt.


Das OLG Frankfurt (AZ. 17 U 125/21) wies die Forderung indes zurück und verwies in seiner Begründung darauf, dass Schenkungen nur bei grobem Undank zurückgefordert werden könnten.
Ein solcher Fall war vorliegend nicht gegeben. Auch sah es das Oberlandesgericht als nicht belegt an, dass ein Darlehen geschlossen worden sei.


Jährlich gehen allein in Deutschland Zigtausende Beziehungen in die Brüche. Häufig streiten Ex-Partner über den Ausgleich von Zuwendungen, Geschenken und anderen materiellen wie immateriellen Gütern. Streit ist vorprogrammiert. 

Ein Rosenkrieg häufig leider auch.


Wir vertreten Schenker und Beschenkte bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Zivilrecht

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