BFH: Finanzamt kassiert zu hohe Nachforderungszinsen

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Steuernachzahlungen sind für jeden ärgerlich. Umso mehr, da das Finanzamt auch noch Nachforderungszinsen in Höhe von 6 Prozent im Jahr verlangt. Dieser Zinssatz ist angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase zu hoch, meint der Bundesfinanzhof und stellt mit einem am 14. Mai 2018 veröffentlichten Beschluss die Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen in dieser Höhe in Frage (Az.: I XB 21/18).

Schon seit dem Veranlagungszeitraum 2015 könnten die Finanzämter demnach zu hohe Nachforderungszinsen verlangt haben. Obwohl das Zinsniveau seit Jahren im Keller ist, wurden nach wie vor Nachzahlungszinsen von 6 Prozent im Jahr oder 0,5 Prozent im Monat fällig. Diese Bemessung sei realitätsfern und verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, urteilte der BFH. „Wer seit dem Veranlagungszeitraum 2015 Steuern nachzahlen musste und auch für die Zinsen kräftig zur Kasse gebeten wurde, sollte den Steuerbescheid nach dem Beschluss des BFH noch einmal prüfen und vorsorglich Widerspruch einlegen. Wenn der Zinssatz von 6 Prozent für die Nachzahlungszinsen verfassungswidrig ist, gibt es Geld vom Staat zurück. Die Entscheidung muss letztlich das Bundesverfassungsgericht treffen“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Partner der Kanzlei AJT in Neuss.

Vor dem BFH ging es um den Fall eines Ehepaars. Dieses sollte nach einer Betriebsprüfung rund 2 Millionen Euro Steuern nachzahlen. Zudem verlangte das Finanzamt für den Zeitraum von April 2015 bis November 2017 Nachzahlungszinsen von rund 240.000 Euro. Dagegen legte das Paar Beschwerde ein. Der BFH gab dem Antrag statt und setzte den Vollzug aus. Für den Zinssatz von 6 Prozent gebe es in der anhaltenden Niedrigzinsphase keine Begründung. Sinn der Zinsen sei, den finanziellen Vorteil, den der Steuerzahler zunächst durch die Einbehaltung der Steuern erreicht, zum Teil wieder abzuschöpfen. Von diesem Vorteil könne in der Niedrigzinsphase aber keine Rede sein. In den vergangenen Jahren habe der Staat durch Betriebsprüfungen Nachforderungszinsen von ca. 2 Milliarden Euro eingenommen, so der BFH. Der Staat habe die Nachforderungszinsen trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase nicht angepasst, so das oberste Finanzgericht, das deshalb die Verfassungsmäßigkeit der hohen Nachforderungszinsen bezweifelt.

Der Ball liegt beim Bundesverfassungsgericht, das entscheiden muss, ob der Zinssatz angepasst werden muss. „Es ist davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht eine ähnliche Sichtweise wie der BFH hat. Steuerpflichtige könnten dann einen Teil der gezahlten Zinsen zurückverlangen. Dazu müssen sie aber aktiv Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen“, so Rechtsanwalt Jansen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage. 


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