Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Biologischen Vätern darf Kindesumgang nicht verboten werden

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]

Mit der Frage, ob einem rein biologischen Vater, mit dem die Mutter des Kindes sonst keinen Umgang pflegt, das Umgangsrecht mit dem Kind verweigert werden darf, befasste sich nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Das Urteil: wird einem Mann der Umgang mit seinem Kind verweigert, liegt eine Verletzung des Artikels 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) vor.

Im vorliegenden Fall hatte ein nigerianischer Vater, dessen Asylantrag in Deutschland abgelehnt wurde, mit einer in Deutschland lebenden Frau eine Beziehung, aus der zwei Kinder hervorgingen. Deren Ehemann, der nicht der Vater besagter Kinder ist, nahm diese allerdings rechtlich an - die Bitten des Klägers auf Umgang mit seinen leiblichen Kindern lehnte das Ehepaar wiederholt ab. Das Amtsgericht Baden-Baden gab dem klagenden leiblichen Vater Recht und räumte ihm zugunsten des Kindeswohls ein zeitlich beschränktes Umgangsrecht ein, das OLG Karlsruhe gab jedoch daraufhin der Beschwerde des Ehepaares statt und hob das Urteil auf. Der Vater erhob daher Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung des Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und bekam dort Recht: Das OLG hätte eine gerechte Abwägung der konkurrierenden Interessen vornehmen müssen. Da keine Prüfung des Interesse der Kinder vorgenommen wurde, handelte es sich um eine Verletzung des Artikel 8: demnach wäre auch die Bindung zum leiblichen Vater Teil der Identität und somit schützenswert.

(EGMR, Urteil vom 21.12.2010, Az.: 20578/07)

Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen: