Blitzer-App auf dem Smartphone

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Das Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 03.11.2015 – 2 Ss (OWi) 313/15, hatte darüber zu befinden, ob die Verwendung einer Blitzer-App auf dem Smartphone einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1b S. 1 StVO darstellt und hat dies letztendlich bejaht und den Betroffenen verurteilt.

Hintergrund war, dass das Smartphone am Armaturenbrett in einer gesonderten Halterung befestigt war und auf dem Gerät eine sog. Blitzer-App – Blitzer.de – der Firma C. installiert war. Diese App dient dazu, Autofahrer während der Fahrt vor stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten zu warnen.

So stellte das Gericht klar, dass eine Ordnungswidrigkeit immer dann vorliegt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mit sich führt, auf dem eine sog. Blitzer-App installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist. Begründet wurde dies damit, dass „Blitzer-Apps“ dazu dienen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen und vor mobilen und/oder stationären Geschwindigkeitsmessungen zu warnen. Wenn der Fahrzeugführer eine solche App während der Fahrt aufgerufen hat, ist auch sein Smartphone dazu bestimmt, Geschwindigkeitsmessungen anzuzeigen.

Hinweis: Auch der „Umweg“ über den Beifahrer, dem das Smartphone mit der Bitte gegeben wird, entsprechende Informationen über Blitzer mitzuteilen, hilft nicht. Denn auch das wird als „Mitführen“ angesehen.

Geahndet wird die Benutzung einer Blitzer-App mit 75 € und 1 Punkt.


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