BMW Dieselskandal: KBA ermittelt wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

  • 3 Minuten Lesezeit

Wie nun bekannt wurde, hat das Kraftfahrt-Bundesamt bereits im August 2023 ein Anhörungsverfahren gegen die BMW AG eingeleitet. Das KBA hat den Verdacht, dass BMW in der Motorsteuerung eines untersuchten Modells mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung implementiert hat. 

Welches BMW Modell ist betroffen?

Gegenstand der Untersuchungen ist ein BMW X3 xDrive 20d. Bei dem betroffenen Motor handelt es sich um das Modell mit der Bezeichnung N47. Dieses wurde in diversen weiteren BMW Dieseln eingebaut, so dass sich diese Untersuchung durchaus noch auf weitere Modelle ausweiten könnte. 

Zu den BMW Modellen, in denen der N47-Dieselmotor verbaut ist, gehören unter anderem die folgenden Fahrzeugtypen:

  • 116d
  • 118d
  • 120d
  • 218d
  • 220d
  • 316d
  • 318d
  • 320d
  • 418d
  • 420d
  • 518d
  • 520d
  • X1
  • X3

Wie soll BMW manipuliert haben?

Bereits im Juni hatte die Deutsche Umwelthilfe Ergebnisse eigener Untersuchungen des BMW X3 vorgestellt. Über sieben Fahrten hatte das Fahrzeug durchschnittlich 1.564 mg/km Stickoxid ausgestoßen – und das bei einem für Euro 5 Fahrzeuge erlaubten Grenzwert von 180 mg/km! Bei der Untersuchung der Software des Wagens waren verschiedene Abschalteinrichtungen aufgefallen. Abhängig von der Temperatur, der Geschwindigkeit und dem Status des Klimaanlage war die Abgasnachbehandlung reduziert worden. Das Thermofenster, also der Bereich, in dem die Abgasnachbehandlung reduziert wird, begann dabei bereits ab 18 Grad Celsius. Angesichts der in Deutschland herrschenden Temperaturen bedeutet dies, dass die Abgasnachbehandlung nicht an sonderlich vielen Tagen im Jahr so wie auf dem Rollenprüfstand nach NEFZ funktioniert.

 Was hat die Klimaanlage mit unzulässigen Abschalteinrichtungen zu tun?

Zur aktuellen Berichterstattung rund um die Klimaanlage muss man wissen, dass es zwar rechtlich zulässig ist, die Klimaanlage während einer NEFZ-Rollenprüfung ausgeschaltet zu lassen. Unzulässig ist es jedoch, die sogenannte Abgasrückführungsrate zu reduzieren, wenn der Fahrer die Klimaanlage einschaltet. Der Gutachter Felix Domke hält hierzu in seinem Gutachten Folgendes fest: „Bei eingeschalteter Klimaanlage wird die AGR-Rate fest um 5 Prozentpunkte reduziert. Diese Reduktion ist unabhängig vom aktuellen Arbeitspunkt, Aufnahmeleistung der Klimaanlage, Innen- oder Außentemperatur.“ Im Regelfall wird ein Fahrzeug mit eingeschalteter Klimaanlage gefahren – selbst im Winter, um Keimbildungen zu verhindern. Der Betrieb oder Nichtbetrieb der Klimaanlage darf keinen Einfluss darauf haben, wie sauber ein Fahrzeug im Straßenbetrieb fährt. 

HAHN Rechtsanwälte fordert das Kraftfahrt-Bundesamt auf, von der BMW AG das Entfernen dieser Funktionen durch Software-Updates im Wege eines Pflichtrückrufs zu fordern und dies auch öffentlich zu machen, damit BMW-Fahrer in Deutschland wissen, woran sie sind.

 Schadensersatz für Fahrer betroffener BMW

Doch ganz unabhängig davon, ob das KBA BMW z.B. über „freiwillige Software-Updates“ davonkommen lässt: Fahrer von BMW-Diesel-Pkws können eine Entschädigung von der BMW AG bekommen. Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Jahr mehrfach entschieden, dass der Entschädigungsanspruch davon unabhängig ist, ob eine nationale Behörde ihre schützende Hand über einen Autohersteller hält oder ob sich eine nationale Behörde sprichwörtlich mit dem Klammerbeutel pudern lässt und haarsträubende Begründungen zur Überschrift Motorenschutz übernimmt. Hinsichtlich der Rechtsfrage, ob eine Abschalteinrichtung unzulässig ist oder nicht, ist nicht etwa Behördenerklärungen „blind“ und unreflektiert zu folgen. Vielmehr ist allein die Rechtslage entscheidend.

HAHN Rechtsanwälte gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien im BMW Dieselskandal. Wir prüfen kostenfrei, ob sich auch in Ihrem BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet und Sie deshalb eine Entschädigung erhalten können. 

Jetzt kostenfrei prüfen lassen


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Rugen

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten