Brief von der Bank wegen Geldwäsche? Das ist zu tun!
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Wenn Sie plötzlich einen Brief von Ihrer Bank, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten, der Sie über einen Verdacht der Geldwäsche informiert, kann dies für erhebliche Unsicherheit sorgen. Doch was bedeutet ein solcher Verdacht, welche Konsequenzen drohen und wie sollten Sie sich verhalten?
Geldwäsche bezeichnet den Prozess, bei dem illegal erworbene Gelder oder andere Vermögenswerte in den legalen Finanzkreislauf eingebracht werden, um ihre kriminelle Herkunft zu verschleiern. In Deutschland ist Geldwäsche gemäß § 261 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Daher ist es entscheidend, besonnen zu handeln und sich im Falle einer Verdachtsmeldung frühzeitig rechtliche Unterstützung zu holen.
Was versteht man unter Geldwäsche?
Geldwäsche erfolgt in der Regel in drei Phasen:
Placement (Einspeisung):
In dieser ersten Phase wird das illegale Geld in den Finanzkreislauf eingebracht. Dies kann durch hohe Bareinzahlungen, den Kauf von Wertgegenständen oder Investitionen in Immobilien geschehen.Layering (Verschleierung):
Durch eine Reihe von Transaktionen wird versucht, die Herkunft des Geldes zu verschleiern. Typische Methoden sind das Überweisen von Geldern zwischen verschiedenen Konten, das Nutzen von Scheinfirmen oder das Kaufen und Verkaufen von Luxusgütern.Integration (Legalisierung):
Das nun scheinbar saubere Geld wird in den legalen Wirtschaftskreislauf integriert. Es wird für Investitionen genutzt, in Unternehmen eingebracht oder für legale Anschaffungen verwendet.
Warum könnte ein Geldwäscheverdacht gegen Sie erhoben werden?
Ein Verdacht auf Geldwäsche kann aus verschiedenen Gründen entstehen. In vielen Fällen liegt kein tatsächliches Fehlverhalten vor, sondern lediglich ein auffälliges Finanzverhalten. Banken und Behörden sind verpflichtet, bestimmte Transaktionen zu melden, auch wenn sich später herausstellt, dass kein strafbares Verhalten vorliegt.
Typische Gründe für eine Verdachtsmeldung:
Auffällige Bargeldtransaktionen:
Hohe Bareinzahlungen oder häufige Bargeldbewegungen können den Verdacht erwecken, dass Geld gewaschen wird.Ungewöhnliche Überweisungen:
Große oder regelmäßige Geldtransfers, insbesondere ins Ausland oder auf Konten mit unbekannten wirtschaftlichen Hintergründen, können auffallen.Meldung durch die Bank:
Finanzinstitute sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, verdächtige Transaktionen an die Financial Intelligence Unit (FIU) zu melden. Dies geschieht häufig automatisiert, ohne dass bereits ein konkreter Tatverdacht gegen die betroffene Person besteht.Geschäftsbeziehungen zu Verdächtigen:
Auch wenn gegen Sie persönlich kein direkter Verdacht besteht, kann bereits der Kontakt zu einer Person, die in Geldwäscheermittlungen verwickelt ist, dazu führen, dass Ihre Transaktionen überprüft werden.Zufällige Namensgleichheiten oder Fehlinterpretationen:
Manchmal entstehen Verdachtsmomente durch Namensverwechslungen oder missverständliche Transaktionsmuster.
Welche Strafen drohen bei Geldwäsche?
Geldwäsche ist in Deutschland eine Straftat, die mit hohen Strafen geahndet wird. Nach § 261 StGB drohen:
- Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe für einfache Geldwäschehandlungen.
- Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren in besonders schweren Fällen, beispielsweise wenn die Geldwäsche gewerbsmäßig betrieben wird oder in organisierte Kriminalität eingebunden ist.
Zusätzlich zu einer strafrechtlichen Verurteilung können weitere Folgen drohen:
- Vermögensabschöpfung: Die beschlagnahmten oder eingefrorenen Gelder können eingezogen werden, wenn der Verdacht nicht ausgeräumt wird.
- Negative Auswirkungen auf die Bonität: Wer als Verdächtiger in Geldwäscheermittlungen gerät, kann Probleme bei der Kreditvergabe oder bei der Eröffnung neuer Konten bekommen.
- Berufliche Konsequenzen: Personen in sensiblen Berufen, wie Finanz- oder Versicherungsdienstleister, können durch einen Geldwäscheverdacht erhebliche Karriereeinbußen erleiden.
Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie einen Brief wegen Geldwäscheverdacht erhalten?
Ein solcher Brief kann zunächst beunruhigend sein, doch es ist wichtig, besonnen zu reagieren. Die folgenden Schritte helfen Ihnen, richtig zu handeln:
1. Keine Panik – ein Verdacht bedeutet nicht automatisch eine Schuld
Ein Schreiben von der Bank oder den Ermittlungsbehörden bedeutet zunächst nur, dass Transaktionen überprüft werden. Dies muss nicht zwangsläufig heißen, dass Sie einer Straftat verdächtigt werden.
2. Treffen Sie keine vorschnellen Entscheidungen
Es ist essenziell, keine unüberlegten Maßnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel das Zurückholen von Transaktionen oder das Löschen von Dokumenten. Dies könnte als Verdunkelungshandlung gewertet werden und sich negativ auf das Verfahren auswirken.
3. Keine unüberlegten Aussagen gegenüber der Bank oder Polizei
Banken oder Behörden könnten Sie zu einer Stellungnahme auffordern. Geben Sie jedoch ohne juristische Beratung keine Informationen preis. Eine falsche oder unüberlegte Äußerung kann sich im späteren Verfahren nachteilig für Sie auswirken.
4. Dokumente und Transaktionsnachweise sichern
Falls Sie Zahlungen getätigt haben, die überprüft werden, sollten Sie alle relevanten Belege sichern. Dazu gehören Rechnungen, Verträge oder sonstige Nachweise, die die Legitimität der Transaktionen belegen.
5. Sofort einen Fachanwalt für Strafrecht konsultieren
Ein erfahrener Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen, die Hintergründe des Verdachts prüfen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Besonders wichtig ist, frühzeitig auf eine Freigabe gesperrter Vermögenswerte hinzuwirken und mögliche strafrechtliche Konsequenzen abzuwenden.
Fachanwaltliche Unterstützung durch Dr. Maik Bunzel
Falls gegen Sie wegen Geldwäsche ermittelt wird oder Ihre Bank eine Verdachtsmeldung gemacht hat, sollten Sie keine Zeit verlieren und sich sofort rechtlichen Beistand holen.
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht, verfügt über umfassende Erfahrung in der Verteidigung gegen Geldwäschevorwürfe. Mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel ist er bundesweit als Strafverteidiger tätig und steht Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite.
Sie können sich jederzeit per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite an ihn wenden. Ein erstes Orientierungsgespräch mit Dr. Maik Bunzel ist für Sie kostenlos.
Kontaktieren Sie ihn unter der Telefonnummer: 0151 21 778 788.
Fazit
Ein Verdacht auf Geldwäsche kann gravierende Konsequenzen haben, aber nicht jeder Verdacht führt zu einer Verurteilung. Banken und Behörden sind gesetzlich verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu melden – oft rein vorsorglich.
Wichtig ist, keine voreiligen Schritte zu unternehmen und sich frühzeitig rechtliche Unterstützung zu holen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihnen helfen, den Sachverhalt zu klären, ungerechtfertigte Vorwürfe abzuwehren und finanzielle Schäden zu vermeiden.
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