Bundesnetzagentur beendet DSGVO-Abzocke der Datenschutzauskunft-Zentrale

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Anfang Oktober wurden unzählige Unternehmen von der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale aus Malta (mit nicht funktionierender Postadresse in Oranienburg) per Fax angeschrieben. Inhalt des Faxes war ein Trickformular, welches den Adressaten bei Unterzeichnung und Rücksendung über 1.700 € kosten sollte. Über die Masche haben wir hier ausführlich berichtet:

DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale

Auch unsere Kanzlei hat ein solches Fax-Schreiben erhalten. Wir haben daraufhin eine Einstweilige Verfügung gegen die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. aus Mala erwirkt, welche hinter dieser Faxmasche steckt. Hierüber haben wir im nachfolgenden Artikel berichtet:

Einstweilige Verfügung gegen Datenschutzauskunft-Zentrale

Sperrung durch Bundesnetzagentur

Nun ist auch die Bundesnetzagentur aktiv geworden und hat die Faxnummer 00800 / 77 000 777 gesperrt. Die Bundesnetzagentur hat dazu folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Bundesnetzagentur bekämpft Fax-Spam der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ – beworbene Rufnummer 00800 / 77 000 777 deaktiviert

Anfang Oktober wurden bundesweit massenhaft Spam-Faxe von der sogenannten DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale überwiegend an Gewerbetreibende versandt. Darin wurden die Empfänger aufgefordert, ein offiziell erscheinendes Faxformblatt unterschrieben zurückzusenden. Es wurde der Eindruck erweckt, es bestünde eine gesetzliche Pflicht zur Antwort, um vermeintliche Anforderungen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Die zugesandten Faxformulare enthielten jedoch einen im Kleingedruckten versteckten Vertrag über 1.494 Euro netto, der gutgläubig Antwortenden untergeschoben werden sollte. Für eine Antwort auf diese irreführenden Schreiben wurde die internationale Servicerufnummer 00800 / 77 000 777 angegeben. Bei der Bundesnetzagentur gingen hierzu über 550 Beschwerden ein.

Umfangreiche Ermittlungen ergaben, dass an die 00800er-Rufnummer gerichtete Faxsendungen über eine deutsche Rufnummer an den eigentlichen Versender der Werbe-Faxe weitergeleitet wurden. Auf Betreiben der Bundenetzagentur wurden die deutsche Rufnummer und die 00800er-Rufnummer deaktiviert und sind nicht mehr erreichbar. Seither kann der für die Fax-Werbung Verantwortliche keine Zusendungen mehr von getäuschten Empfängern erhalten.

Die Bundesnetzagentur warnt davor, auf unverlangt zugesandte Faxschreiben ungeprüft zu antworten. Die Zusendung von Faxwerbung ohne vorherige Einwilligung stellt eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern und Gewerbetreibenden dar und ist rechtswidrig.

Es ist erfreulich, dass die Bundesnetzagentur hier aktiv geworden ist. Jedoch ist zu befürchten, dass das Gros der Schreiben bereits unterschrieben zurückgefaxt worden ist.

Forderungsabwehr

Wir erwarten, dass in Kürze diejenigen Adressaten der Trickformulare, welche diese unterschrieben zurückgesandt haben, mit den ersten Rechnungen konfrontiert werden. Betroffene beraten wir gerne hinsichtlich einer sehr aussichtsreichen Forderungsabwehr:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/daz-datenschutzauskunft-zentrale


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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