Veröffentlicht von:

Bundesverfassungsgericht entscheidet noch im ersten Halbjahr 2014 über die steuerbegünstigte Übertragung

  • 1 Minuten Lesezeit

Wenn Sie Ihre Unternehmensnachfolge noch nicht geregelt haben sollten, besteht Handlungsdruck. Denn das Bundesverfassungsgericht wird noch im ersten Halbjahr 2014 über die Verfassungsmäßigkeit der steuerbegünstigten Übertragung von Betriebsvermögen (Unternehmen) entscheiden.

Nach (noch) gültigem Erbschaftsteuerrecht, ist es zu Lebzeiten und für den Todesfall möglich, dass Unternehmen zu 85% oder auch zu 100% steuerfrei zu übertragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt und eingehalten werden. Diese sogenannten Verschonungsregelungen sind in den §§ 13 a, 13 b und 19 a des ErbStG geregelt, die nun vom Bundesverfassungsgericht auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft werden. Nach mehrheitlicher Ansicht wird das Bundesverfassungsgericht hier „nur" zu einem Verfassungsverstoß und nicht zur Nichtigkeit der einschlägigen Nornen kommen.

Was heißt das für Sie als Unternehmer, wenn Sie Ihre Unternehmensnachfolge regeln wollen?

Vermutlich wird das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist einräumen, um die vom Gericht festgestellten Verfassungsverstöße zu beseitigen. Wie lang diese Frist sein wird, ist zurzeit noch nicht absehbar. Vermutlich aber bis mindestens zum Jahresende 2014. Bis dahin können Sie also noch für Ihre Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten von der aktuellen und steuerlich günstigen Rechtslage profitieren. Zu einem ersten und kostenlosen Informationsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner

Karlheinz Merzig

Ass. Jur., Bankkaufmann und Koordinator Nachfolge- und
Erbschaftsplanung (Unternehmensnachfolge)



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von SH Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten