BVB Merchandising GmbH mahnt wegen Verkauf von Merchandising-Artikeln ab

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Eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen wurde uns zur Bearbeitung vorgelegt. Abgemahnt wird im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung durch den Verkauf von T-Shirts auf eBay.

Unserer Mandantschaft wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, auf eBay T-Shirts zum Kauf angeboten zu haben, welche mit dem Wort „Brussia“ versehen gewesen seien. Dieses Wort sei hochgradig ähnlich zu der eingetragenen Marke „Borussia“ der BVB Merchandising GmbH. Zudem würde die Ähnlichkeit auch durch die schwarz-gelbfarbene Gestaltung des T-Shirts unterstützt. Daher stelle das Anbieten des T-Shirts mit der Bezeichnung „Brussia“ eine Markenrechtsverletzung im Sinne der § 14 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 2 MarkenG dar.

Liegt tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vor?

Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden, sondern nur im spezifischen Einzelfall. Daher bieten wir unseren Mandanten eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer individuellen Abmahnung an. So erfahren Sie bereits vor Beauftragung eines Anwalts, ob Ihre Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist. Danach können Sie entscheiden, ob Sie eine Beauftragung unserer Kanzlei wünschen.

Geltend gemachte Ansprüche

  • Unterlassungsanspruch
  • Schadensersatzanspruch
  • Auskunftsanspruch
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,84 €

Der Unterlassungsanspruch wird außergerichtlich durch die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt. Dem Abmahnschreiben ist ein vorformuliertes Muster beigefügt, dieses sollte jedoch nicht verwendet werden. Die vorliegende Unterlassungserklärung stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Der Schadensersatzanspruch, welcher noch nicht der Höhe nach beziffert wird, berechnet sich anhand der Verkäufe und der damit erzielten Gewinne. Dies ist auch der Grund für den Auskunftsanspruch. Anhand der erteilten Auskunft kann sodann der Schadensersatzbetrag beziffert werden.

Wie sollte reagiert werden?

Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite und bewahren Sie Ruhe. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei zur Inanspruchnahme unserer kostenfreien Ersteinschätzung. Wir nennen Ihnen dabei gerne auch ganz transparent einen festen Pauschalpreis, für den wir Ihr Mandat gerne übernehmen. Sie erreichen uns per Fax, Mail und Telefon. Auch bieten wir über anwalt.de einen kostenlosen Rückrufservice an. Diesen finden Sie auf unserem anwalt.de-Profil.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen drohen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft diebeigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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