Corona-Soforthilfe Rückzahlung: Widerspruch oder Klage einlegen – so wehren Sie sich erfolgreich
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Viele Unternehmer:innen erhalten derzeit Rückforderungsbescheide zur Corona-Soforthilfe. Doch: Nicht jede Rückforderung ist rechtmäßig. Wer untätig bleibt, zahlt oft zu viel – dabei bestehen gute Chancen, sich erfolgreich zu wehren. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Widerspruch oder Klage einlegen können, was Fristen und Kosten betrifft und warum sich eine rechtliche Prüfung in fast jedem Fall lohnt.
Warum erhalte ich einen Rückforderungsbescheid zur Corona-Soforthilfe?
Während der Pandemie wurden im Eilverfahren Milliardenhilfen bewilligt – oft auf Grundlage von vereinfachten Anträgen und Prognosen. Jetzt prüfen viele Behörden rückwirkend, ob die tatsächlichen Umsatzeinbußen die Förderung gerechtfertigt haben. Dabei kann es z. B. in Bayern oder Niedersachsen zu pauschalen Rückforderungen kommen – selbst wenn Sie korrekt gehandelt haben.
Typische Fälle:
Umsatzprognose war zu hoch
Private Rücklagen wurden nicht richtig berücksichtigt
Formfehler beim Antrag
Bundesland wertet betriebliche Fixkosten unterschiedlich
Doch: Nicht jede Rückforderung ist zulässig – und oft fehlen wichtige Informationen oder Unterlagen, die nur im Rahmen einer Akteneinsicht verfügbar sind.
Wie kann ich mich gegen die Rückforderung wehren?
✅ 1. Widerspruch einlegen
Ein Widerspruch ist der erste Schritt im Verwaltungsverfahren – er kostet nichts und bietet die Chance, die Entscheidung der Behörde ohne Gerichtsverfahren zu korrigieren.
Wichtig:
Die Frist für den Widerspruch beträgt 1 Monat ab Zustellung des Bescheids
Er sollte schriftlich und begründet erfolgen – idealerweise durch eine/n Anwalt/Anwältin
Akteneinsicht kann beantragt werden, um die genaue Berechnungsgrundlage zu prüfen
✅ 2. Klage erheben
Wird der Widerspruch abgelehnt, kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Auch hier gilt: Die Erfolgsaussichten sind oft besser, als man denkt – vor allem mit vollständigen Unterlagen und juristischer Expertise.

Viele Mandant:innen glauben zunächst, sie müssten die Corona-Soforthilfe zurückzahlen – doch nach Akteneinsicht zeigt sich häufig, dass die Berechnungen der Behörden fehlerhaft oder unvollständig sind.
Was passiert, wenn ich nichts mache?
Der Rückforderungsbescheid wird bestandskräftig – und dann ist es zu spät. Die Folge:
Die geforderte Summe ist voll zu zahlen – ggf. mit Zinsen
Es drohen Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen
Ihre wirtschaftliche Existenz kann gefährdet sein
👉 Vergleich mit einem Blitzerbescheid:
Wer nicht widerspricht, muss zahlen – selbst wenn der Blitzer falsch aufgestellt war. Auch beim Corona-Rückforderungsbescheid gilt: Nur wer handelt, kann seine Rechte wahren.
Welche Kosten entstehen bei Widerspruch oder Klage?
Viele Mandant:innen fragen sich: Lohnt sich der Aufwand – und was kostet das Ganze?
✅ Gute Nachrichten:
Die Gebühren richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert
👉 Nutzen Sie den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins, um einen ersten Überblick zu bekommen.
In welchen Bundesländern sind besonders viele Rückforderungen betroffen?
Aktuell erreichen uns besonders viele Rückforderungsbescheide aus:
Bayern: „corona soforthilfe rückzahlung bayern klage“
Niedersachsen: „corona soforthilfe rückzahlung niedersachsen“
Hessen, NRW und Berlin: Teilweise automatisierte Begründungen
Wir vertreten bundesweit – und kennen die Besonderheiten in jedem Bundesland.
Warum lohnt sich rechtlicher Beistand?
Die Rückforderung von Corona-Hilfen ist komplex – viele Details sind nur durch Akteneinsicht oder genaue Kenntnis der Förderbedingungen klärbar. Mit anwaltlicher Hilfe:
Wahren Sie alle Fristen
Erhalten Sie Akteneinsicht
Nutzen Sie Ihre Erfolgschancen voll aus
Vermeiden Sie teure Fehler
Fazit: Jetzt handeln – statt zu viel zu zahlen
Viele Rückforderungsbescheide sind angreifbar. Doch wer nicht reagiert, zahlt – oft zu Unrecht. Prüfen Sie Ihren Bescheid.
📤 Ihre nächsten Schritte
📝 1. Rückforderungsbescheid hochladen
Nutzen Sie unser Online-Tool und senden Sie uns Ihren Bescheid direkt und sicher.
📞 2. Kostenlose Ersteinschätzung erhalten
Wir prüfen Frist, Erfolgsaussichten und Möglichkeiten – kostenlos.
⚖️ 3. Widerspruch oder Klage einreichen
Nach Mandatserteilung übernehmen wir alles Weitere für Sie – zuverlässig, bundesweit und transparent.
info@tes-partner.de
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