Daimler AG Dieselskandal – C-Klasse Modelle auch vom Abgasskandal betroffen – Schadensersatz

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Der Verdacht wurde bestätigt, auch die Mercedes Benz C-Klasse ist vom Abgasskandal betroffen. Es handelt sich um den Motor mit der Bezeichnung OM 651, der in zahlreichen Modellen verbaut ist. 

Wie zum Beispiel in:

C 180 d/C 200 d bzw. C 180 BlueTEC/ C 200 BlueTEC (08/2014 bis 05/2018), sowie C 220 d/C 250 d bzw. C 220 BlueTEC, C 250 BlueTEC, 12/2013 bis 05/2018.

Daimler wehrt sich gegen die Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes und ist der Ansicht, dass keine Gesetzesverstöße vorliegen. Geschädigte haben jedoch sehr gute Aussichten auf Schadensersatz, selbst wenn es keinen offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gibt. 

Das Landgericht Stuttgart hat erst kürzlich in 3 Urteilen (Az.: 23 O 178/18, 23 O 172/18 und 23 O 180/18) die Daimler AG zu Schadensersatz verurteilt. In diesen Verfahren ging es um Euro 5 Fahrzeuge, die nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart manipuliert sind, obwohl die Fahrzeuge nicht von einem Zwangsrückruf durch das Kraftfahrtbundesamt betroffen sind. Das Landgericht Stuttgart geht davon aus, dass die Fahrzeuge durch ein sogenanntes Thermofenster manipuliert sind, welches die Abgasreinigung in vielen Fällen deaktiviert bzw. einschränkt. Das Gericht folgt dabei unserer Auffassung, dass es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Betroffenen Kunden steht daher ein Anspruch auf Schadensersatz zu.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits zahlreiche Klagen auf Schadensersatz gegen die Daimler AG erhoben. Im Abgasskandal wurden bereits insgesamt mehr als 10.000 Klagen eingereicht und mehr als 1.000 positive Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten. Erst kürzlich haben verschiedene Oberlandesgerichte darauf hingewiesen, dass es den Klagen stattgegeben möchte. Die Chancen der Geschädigten sind daher sehr gut.


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