Das Dreizeugentestament - Wenn es schnell gehen muss.
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Wenn’s schnell gehen muss: Wann ein Drei-Zeugen-Testament gültig ist – und wann nicht. Ein Beitrag der Kanzlei Cocron | www.ra-cocron.de
Im Notfall noch schnell ein Testament errichten – geht das überhaupt?
Ja, aber nur unter ganz bestimmten Umständen. Viele Menschen wissen nicht, dass es im deutschen Erbrecht eine besondere Ausnahme gibt: das sogenannte Drei-Zeugen-Testament, auch Nottestament genannt. Es ist eine mündliche Erklärung des letzten Willens – aber längst nicht immer wirksam.
In diesem Blogbeitrag erklären wir, wann ein Drei-Zeugen-Testament gültig ist, welche strengen Voraussetzungen gelten, und warum im Zweifel besser rechtzeitig vorgesorgt wird.
1. Normalerweise gilt: Testament nur schriftlich oder notariell
Grundsätzlich verlangt das deutsche Erbrecht, dass ein Testament handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird – oder vor einem Notar errichtet wird. Diese Formvorgaben sind streng und dienen der Beweissicherheit.
Doch wie so oft im Recht gibt es eine Ausnahme: Wenn sich jemand in einer akuten Notlage befindet und weder selbst schreiben noch rechtzeitig einen Notar erreichen kann, darf ein Testament auch mündlich gegenüber drei Zeugen erklärt werden.
2. Was ist ein Drei-Zeugen-Testament?
Das Drei-Zeugen-Testament ist eine besondere Form des Testaments für Notfälle. Es wird mündlich errichtet – nicht schriftlich – und muss vor drei gleichzeitig anwesenden Zeugen abgegeben werden. Diese Zeugen müssen den letzten Willen gemeinsam gehört haben und später eine Niederschrift darüber anfertigen.
Aber Vorsicht: Das ist nur in extremen Ausnahmesituationen möglich – etwa, wenn jemand plötzlich schwer erkrankt und sein Leben in akuter Gefahr ist.
3. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Damit ein Drei-Zeugen-Testament rechtsgültig ist, müssen laut Rechtsprechung folgende Bedingungen erfüllt sein:
✅ Akute Todesgefahr: Die Person muss sich nachweislich in einer unmittelbar lebensbedrohlichen Situation befinden. Es genügt nicht, dass die Person schwer krank oder schwach ist. Es muss eine konkrete Sterbesituation vorliegen.
✅ Kein Zugang zu Notar oder Bürgermeister: Wenn ein Notar oder sogar ein Bürgermeister erreichbar wäre, ist das Drei-Zeugen-Testament unzulässig. Die Ausnahme greift nur, wenn eine andere Form des Testaments objektiv unmöglich ist.
✅ Drei geeignete Zeugen: Es müssen drei volljährige Zeugen gleichzeitig anwesend sein. Diese dürfen nicht im Testament begünstigt werden und müssen die Erklärung des letzten Willens dokumentieren.
✅ Unmittelbare Errichtung: Die Erklärung muss sofort nach dem Willensäußerungsentschluss erfolgen – es darf keine lange Verzögerung geben.
4. Beispiel aus der Praxis: Als es nicht ausreichte
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte kürzlich einen Fall zu beurteilen, in dem eine Frau im Krankenhaus ihren letzten Willen gegenüber drei Zeugen erklärte (Az. 5 W 4/25). Sie war schwer krank und hatte lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt.
Das Gericht entschied: Das genügt nicht.
Die Richter sahen keine akute Todesgefahr, weil noch kein konkreter Sterbeprozess eingetreten war. Außerdem hätte in ihrem Wohnort noch ein Notar hinzugezogen werden können. Das Drei-Zeugen-Testament war unwirksam – mit erheblichen Folgen für die Erben.
5. Unser Rat: Sorgen Sie rechtzeitig vor
Das Drei-Zeugen-Testament ist eine absolute Ausnahmelösung – mit hohem Risiko. Die Gerichte prüfen solche Testamente äußerst kritisch. Im Zweifel sind sie nicht gültig, und es gilt die gesetzliche Erbfolge oder ein älteres Testament.
Unsere Empfehlung als Kanzlei für Erbrecht:
✔️ Verfassen Sie frühzeitig ein eigenhändiges Testament
✔️ Nutzen Sie ein notarielles Testament, wenn Sie ganz sicher gehen wollen
✔️ Hinterlegen Sie wichtige Dokumente (z. B. beim Amtsgericht oder im Notariat)
✔️ Sprechen Sie mit Ihrer Familie – und mit einem Anwalt
Die Kanzlei Cocron hilft Ihnen beim Thema Testament und digitaler Nachlass
Ob klassische Testamentserstellung, Vorsorgevollmacht oder Spezialfragen wie das Drei-Zeugen-Testament – wir beraten Sie fundiert und verständlich.
Auch beim digitalen Nachlass – also allem, was mit Online-Konten, Cloud-Daten oder sozialen Medien zu tun hat – sind Sie bei uns in besten Händen. Denn: Auch diese Werte gehören zum Erbe und sollten geregelt sein.
🖥️ Mehr Infos: https://ra-cocron.de/rechtsgebiete/erbrecht-ihre-rechte-und-pflichten/
💡 Tipp zum Schluss: Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr letzter Wille rechtlich Bestand hätte, holen Sie frühzeitig rechtliche Beratung ein. Denn ein Testament, das fast gültig ist, kann fatale Folgen haben.
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