Der Ablauf einer Hauptverhandlung im Strafverfahren: Was Sie (hoffentlich nicht) erwartet

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Wer als Beschuldigter zu einer Hauptverhandlung vor Gericht geladen wird, sieht sich nicht selten mit vielen Fragen und Unsicherheiten konfrontiert. Wie läuft eine solche Verhandlung ab? Was geschieht wann – und welche Rechte habe ich? In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen als Strafverteidiger den typischen Ablauf einer Hauptverhandlung vor einem deutschen Strafgericht. Ziel ist es, Ihnen Orientierung zu geben und Ihnen mögliche Sorgen zu nehmen.



Eröffnung der Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache. Das Gericht stellt die Personalien des Angeklagten fest (§ 243 Abs. 1 StPO). Danach wird die Anklage durch die Staatsanwaltschaft verlesen. Erst mit dieser Verlesung ist das Verfahren formell eröffnet.

Quelle: § 243 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) – gesetze-im-internet.de

Vernehmung des Angeklagten

Im Anschluss hat der Angeklagte das Recht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen (§ 243 Abs. 2 StPO). Eine Aussage ist keine Pflicht. Eine gute Verteidigungsstrategie entscheidet häufig darüber, ob zu diesem Zeitpunkt eine Einlassung sinnvoll ist oder nicht.

Tipp vom Anwalt: In vielen Fällen ist es klüger, erst nach Durchsicht der Beweislage Stellung zu nehmen – idealerweise nach Rücksprache mit dem Verteidiger.

Beweisaufnahme

Die Beweisaufnahme ist der zentrale Teil der Hauptverhandlung. Hier werden Zeugen vernommen, Urkunden verlesen oder Sachverständigengutachten eingebracht (§ 244 ff. StPO). Das Gericht muss alle entscheidungserheblichen Umstände aufklären – auch entlastende Tatsachen. Die Beweisaufnahme kann sich über mehrere Termine erstrecken.

Quelle: §§ 244–257 StPO – gesetze-im-internet.de

Schlussvorträge

Nachdem alle Beweise erhoben wurden, halten die Verfahrensbeteiligten ihre Schlussvorträge. Zuerst spricht die Staatsanwaltschaft und beantragt eine bestimmte Strafe oder einen Freispruch. Danach folgt die Nebenklage (falls vorhanden), und schließlich hat die Verteidigung das Wort. Der Angeklagte darf das letzte Wort haben (§ 258 Abs. 2 StPO).

Quelle: § 258 StPO – gesetze-im-internet.de

Urteilsverkündung

Nach dem letzten Wort zieht sich das Gericht zur Beratung zurück. Im Anschluss wird das Urteil verkündet (§ 260 StPO). Die Urteilsgründe werden – je nach Gericht – entweder mündlich erläutert oder schriftlich zugestellt. Gegen das Urteil kann unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsmittel eingelegt werden (Berufung oder Revision).

Quelle: § 260 StPO – gesetze-im-internet.de


Fazit

Die Hauptverhandlung folgt einem klar strukturierten Ablauf, bei dem jeder Verfahrensabschnitt gesetzlichen Regeln unterliegt. Wer die Abläufe kennt, kann sich besser vorbereiten und gemeinsam mit seinem Verteidiger eine durchdachte Strategie entwickeln. Eine gute anwaltliche Beratung ist hierbei oft entscheidend.

Liebe Leserin, lieber Leser, ich danke Ihnen für Ihre Zeit. Bei weiteren Fragen oder wenn Sie selbst betroffen sind, stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.


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