Der Bußgeldbescheid und die Rechtsmittel des Einspruchs

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Sie sollten in fast jedem Fall, in dem Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, von den Rechtsmitteln des Einspruchs Gebrauch machen!

Es gibt immer Möglichkeiten, wie man gegen einen Bußgeldbescheid durchaus erfolgreich vorgehen kann.

Oftmals werden Formfehler von der Polizei zur Ermittlung dieser Ordnungswidrigkeit begangen, dann ist der Bußgeldbescheid bereits anfechtbar.

Ein fachkundiger Anwalt für Verkehrsrecht wird hierzu die Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte beantragen und diese nach genau diesen Formfehlern studieren.

Ein nächster Ansatz ist, dass Ihre Täterschaft nicht gesichert ist, weil Sie beispielsweise nicht aufgehalten wurden, als Sie geblitzt wurden, sondern lediglich ein Lichtbild oder ein Video beispielsweise bei Abstandsverstößen vorliegt.

Auch in diesen Fällen lässt sich ein Bußgeldbescheid mit einer durchaus größeren Wahrscheinlichkeit ganz beseitigen, wenn Sie als Täter einfach nicht genau zu erkennen sind.

Nicht alle Polizeifotos sind gestochen scharf.

Sie sehen, es gibt Mittel und Wege wie man Ihnen durchaus helfen kann.

  • Notieren Sie die sehr kurze Frist von zwei Wochen für den Einspruch
  • Entsorgen Sie nicht das gelbe Kuvert, mit dem Sie den Bußgeldbescheid erhalten
  • Wenden Sie sich an einem fachkundigen Anwalt für Verkehrsrecht
  • Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache gegenüber der Polizei oder Dritten

Dann können wir Ihnen sehr gut helfen.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Wir können Ihnen sehr gut helfen, weil wir tatsächlich Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen haben.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt 


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