Die Gründung einer Hongkong Gesellschaft

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Die in Hongkong am häufigsten genutzte Rechtsform ist die Private Limited Company, kurz als „Limited“ oder „Ltd.“ bezeichnet.

Eine Limited kann von einer in- oder ausländischen natürlichen und/oder von einer juristischen Person ohne persönliches Erscheinen und ohne notarielle Form einfach und schnell errichtet und beim Companies Registrar (zentrales Handelsregister in Hongkong) eingetragen werden. Der Gründer der Gesellschaft ist der Shareholder (Aktionär oder Gesellschafter). Ihm gehört die Gesellschaft und ihm steht der Gewinn der Gesellschaft zu.

Der Shareholder bestellt mindestens einen Director (Geschäftsführer), der die Gesellschaft vertritt. Er muss nicht in Hongkong ansässig sein. Es ist möglich, dass der Gesellschafter sich selbst zum Director bestellt. Jedoch ist es nicht zulässig, eine juristische Person als alleinigen Director einzusetzen.

Beide Organstellungen, also Shareholder und Director, können darauf spezialisierten Treuhändern (Nominees) übertragen werden. Wir bieten unseren Klienten diese Dienstleistung an.

Ferner benötigt die Gesellschaft einen Secretary und ein Registered Office als Verbindung zum Handelsregister und der örtlichen Verwaltung in Hongkong.

Die Hongkong–Limited kann in Deutschland u. a. als Komplementärin (unbeschränkt haftende Gesellschafterin) in einer deutschen Personengesellschaft, z. B. Limited & Co. KG eingesetzt werden. Damit haben Sie eine im deutschen Handelsregister eingetragene Personengesellschaft mit einem ausländischen Haftungsschutzschild.

Die Verwaltung der Hongkong Gesellschaft

Auch die Verwaltung einer Hongkong–Gesellschaft ist unkompliziert: Die Vorschriften (Companies Ordinance, Chapter 32, Laws of Hong Kong) lassen es zu, dass die Gesellschaft den Ort der Geschäftsleitung, also ihren tatsächlichen Verwaltungssitz, in jedem beliebigen Land der Erde haben kann – z. B. auch in Deutschland. Lediglich der rechtliche Sitz und eine Zustellanschrift (Registered Office) müssen sich in Hongkong befinden.

Einmal im Jahr ist dem Handelsregister in Hongkong anzuzeigen, wer aktuell die Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft sind (Annual Return) sind. Ebenfalls jährlich ist der Jahresabschluss der Gesellschaft (Annual Account) dort einzureichen. Für beide Auflagen bieten wir Hilfen und einen Erinnerungsservice an.

Die Aufgaben des Directors

Ein Director entspricht einem deutschen Geschäftsführer. Er vertritt die Gesellschaft nach außen und ist für alle geschäftlichen Angelegenheiten des Unternehmens verantwortlich.

Pflichten des Directors gegenüber dem Companies Registrar

  • Termingerechte Abgabe des Annual Accounts (Jahresbilanz der Gesellschaft)
  • Termingerechte Abgabe des Annual Return (jährliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt)
  • Benachrichtigung über Änderungen innerhalb der Gesellschaft (z. B. Aufnahme weiterer Gesellschafter)

Die Verantwortung für die termingerechte Einreichung obliegt allein dem Director. 

Die Aufgaben des Secretary

Der Secretary (Schriftführer) verwahrt die Unterlagen der Gesellschaft. Er ist offiziell die Kontaktperson gegenüber den Behörden bei allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Als Secretary kann auch eine juristische Person fungieren.

Das Registered Office

Das Gesetz in Hongkong schreibt für alle Gesellschaften ein Registered Office vor. Rechtlich handelt es sich dabei um den satzungsmäßigen Sitz in Hongkong. Tatsächlich soll Ihre Gesellschaft unter der Adresse des Registered Office postalisch erreichbar sein. Ferner erwartet der Gesetzgeber, dass am Registered Office auch eine Person (der Secretary) anzutreffen ist und Unterlagen der Gesellschaft geführt werden.

Im Registered Office müssen u. a. folgende Unterlagen geführt werden:

  • Liste der Directors und des Secretary
  • Liste der Shareholder

Sämtliche Listen werden als „Statutory Books“ bezeichnet.

Das Gesellschaftskapital

Das gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Grundkapital einer Hongkong–Limited beträgt derzeit 1,00 Hongkong Dollar (HKD) (entspricht 0,01 EUR). Selbstverständlich steht es Ihnen frei, ein beliebig höheres Grundkapital zu wählen. Üblicherweise werden Gesellschaften mit HKD 10.000 ausgestattet.

Die Haftung

Die Gesellschaft haftet für ihre Verbindlichkeit nur mit ihrem Vermögen – weder der/die Gesellschafter noch der/die Geschäftsführer mit deren Privatvermögen. Nur bei Straftaten oder Insolvenzverschleppung kann es zu einer persönlichen Durchgriffshaftung kommen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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