Die Kapitalgesellschaften und die Personengesellschaften in Bulgarien

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Die Kapitalhandelsgesellschaften in Bulgarien  sind: 

  • die Gesellschaft mit beschränkten Haftung (OOD/ООД);
  • die Einmanngesellschaft mit beschränkten Haftung ( EOOD/ЕООД);
  • die Gesellschaft mit wechselhaften Kapital (DPK-ДПК);
  • die Aktiengesellschaft (AD/АД) und
  •  die Kommanditgesellschaft mit Aktien (KDA/ КДА).

Die Personengesellschaften sind:

  •  die Kommanditgesellschaft (KD/ КД) und 
  • die offene Handelsgesellschaft (SD/ СД).

Die generelle Unterschied zwischen den Personengesellschaften und die Kapitalgesellschaften ist die Regelung der Haftung der Gesellschafter.

Die Mitgliedschaft an den Personengesellschaften ist hoch persönlich, d.h. dass die Gesellschaft beendet werden muss, wenn einen Gesellschafter die Gesellschaft verlassen will oder stirbt. Bei diesen Gesellschaften ist es wichtig zu klären, dass die Gesellschafter persönlich für die Verbindlichkeiten und die Steuer der Gesellschaft haften.

Die Gesellschafter die Mitglieder einer Kapitalgesellschaft sind, haften nur bis zur Höhe deren Kapitalanteil und können deren Mitgliedschaft frei auf anderen Personen übertragen.

In Bulgarien ist noch eine Handelsform im HG vorgesehen,  die keine Gesellschaft ist. Diese Rechtsform ist ET genannt.  ET bedeutet Ein Man Händler.

 Der ET ist eigentlich eine private Person, die das Recht bekommen hat als Händler zu operieren und die allein das Handelsgeschäft ausübt.

Der ET bezahlt derzeit 15 % Umsatzsteuer und hat sich allein für die Zahlung der Sozialversicherungen zu kümmern. Der ET  haftet mit dem gesamten Vermögen der Privatperson für die Schulden und die Steuer des ET.


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